An den Stadtgrenzen wird von der Polizei kontrolliert
In Wien gilt der harte Lockdown vom 1. bis 10. April. Laut Polizei soll an den Ein- und Ausfahren der Stadt vermehrt Kontrollen durchgeführt werden. Besonders dann, wenn im Burgenland und in Niederösterreich der Handel wieder nach dem 6. April öffnet.
Über die Wiener Stadtgrenze fahren darf man laut Verordnung im Oster-Lockdown nur, um etwa die Familie zu besuchen oder Wandern zu gehen. Einkaufsfahrten in ein anderes Bundesland, in dem der Handel schon wieder geöffnet hat, sind hingegen verboten.
„Man darf sich jedenfalls einmal nicht vorstellen, dass es Straßensperren in allen betroffenen Bundesländern geben wird, das wäre auch personell nicht umsetzbar. Dennoch muss man aber jederzeit an allen Örtlichkeiten, besonders in der Ostregion, mit Kontrollen rechnen“, sagte Innenministeriumssprecher Harald Sörös gegenüber „Wien heute“.
„Es geht immer darum, etwas glaubhaft zu machen“
Stichprobenartiges Kontrollieren an der Hauptrouten also, heißt es, aber auch lokale Schwerpunktkontrollen an den Verkehrsknotenpunkten. Unterstützung, laut ORF.at, kommt von der Autobahnpolizei und auch von Zivilstreifen.
„Es geht immer darum, als Angehaltener oder als Beamtshandelter etwas glaubhaft zu machen. Sprich: Man muss dem Polizisten oder der Polizistin glaubhaft machen, dass man der Verordnung nicht zuwiderhandelt. Und dann sind es auch Entscheidungen im Einzelfall, ob der Sachverhalt dementsprechend glaubhaft wirkt, oder nicht“, sage Sörös.
Andernfalls drohen Organmandate, um die 100 Euro oder sogar Anzeigen. Kontrollieren werde man auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln, also in Bahn und Bus, so die Polizei. Die Stadt Wien bereitet währenddessen verschärfende Maßnahmen vor: Polizeistreifen sollen Gruppenbildungen verhindern und überlegt wird weiters für stark frequentierte Orte eine Maskenpflicht im Freien. Diese könnte mit Gründonnerstag in Kraft treten, heißt es von der Stadt.
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