Anteil des EU-BIP, der für Sozialschutz ausgegeben wird, leicht gesunken
Österreich liegt in Sachen Sozialleistungen EU-weit im Spitzenfeld. Nur in Frankreich, Dänemark, Finnland und Deutschland wird ein höherer Anteil vom BIP für Sozialleistungen ausgegeben.
Im Jahr 2017 betrugen die Sozialschutzausgaben in der Europäischen Union (EU) 27,9% des BIP, ein leichter Rückgang gegenüber 28,7% im Jahr 2012.
Dies geht aus Daten von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, hervor.
Im Jahr 2017 waren die zwei Hauptfinanzierungsquellen für den Sozialschutz auf EU-Ebene Sozialbeiträge, die 55% der Gesamteinnahmen ausmachten, und staatliche Zuweisungen aus Steuereinnahmen, mit einem Beitrag von 40%.
Der EU-Durchschnitt verbarg auch weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Ausgaben für den Sozialschutz in Höhe von 30% oder mehr des BIP verzeichneten im Jahr 2017 Frankreich (34%), Dänemark (32%) und Finnland (31%), gefolgt von Deutschland (nahezu 30%), Österreich, die Niederlande, Italien, Belgien und Schweden (je 29%).
Ausgaben von unter 20% des BIP fanden sich hingegen in Rumänien (14%), Lettland, Irland und Litauen (je 15%), Estland und Malta (je 16%), Bulgarien (17%), der Slowakei und Ungarn (je 18%), sowie in Zypern und Tschechien (je 19%).
Sozialschutzausgaben pro Kopf variieren beträchtlich zwischen den Mitgliedstaaten Im Jahr 2017 waren die Sozialschutzausgaben pro Kopf in KKS (Kaufkraftstandards), welche Preisniveauunterschiede zwischen den Ländern beseitigen, in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich.
Nach Luxemburg (siehe länderspezifische Anmerkung) wurden die höchsten Ausgaben pro Kopf in Dänemark (nahezu 12 000 KKS), Deutschland, den Niederlanden, Österreich und Frankreich verzeichnet (je etwa 11 000 KKS). Die niedrigsten Ausgaben pro Kopf fanden sich hingegen in Bulgarien, Rumänien und Lettland (3 000 KKS oder weniger).
Höchster Anteil der Alters- und Hinterbliebenenleistungen in Griechenland, Portugal und Italien Im Durchschnitt hatten Alters- und Hinterbliebenenleistungen in der EU einen Anteil von knapp 46% an den gesamten Sozialleistungen im Jahr 2017 und machten in nahezu allen Mitgliedstaaten den Großteil der Leistungen für den Sozialschutz aus.
Der Anteil der Alters- und Hinterbliebenenleistungen an den Gesamtleistungen war in Griechenland (63%), Portugal und Italien (je 58%), Rumänien und Zypern (je 56%) am höchsten und in Irland (34%), Deutschland und Dänemark (39%) und Luxemburg (40%) am niedrigsten.
Leistungen für Krankheit/Gesundheitsversorgung und Invalidität hatten in der EU im Jahr 2017 durchschnittlich einen Anteil von 37% an den gesamten Sozialleistungen.
In den Mitgliedstaaten reichte der Anteil dieser Leistungen von 23% in Zypern und 26% in Griechenland bis 45% in Irland, 44% in Kroatien und Deutschland, 43% in den Niederlanden, sowie 42% in Estland.
Leistungen für Familie und Kinder hatten in der EU durchschnittlich einen Anteil von etwas weniger als 9% an den gesamten Sozialleistungen im Jahr 2017, Leistungen bei Arbeitslosigkeit beliefen sich auf 4% und Leistungen für Wohnen & soziale Ausgrenzung lagen ebenso bei 4%.
Der Anteil der Familienleistungen an den Gesamtleistungen reichte von 4% in den Niederlanden und 5% in Portugal und Spanien, bis über 15% in Luxemburg und 13% in Polen und Estland.
Der Anteil der Arbeitslosenleistungen variierte zwischen weniger als 1% der Gesamtleistungen in Rumänien und 1% im Vereinigten Königreich bis zu 9% in Irland und 8% in Spanien.
Der Anteil der Leistungen für Wohnen & soziale Ausgrenzung reichte von 1% und darunter in Polen, Portugal und Estland bis 9% in Zypern und jeweils 7% in Dänemark, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich.
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