AK Rechtsschutz: Reinigungsfirma trickste bei Überstunden
„Jetzt reicht’s“, dachten sich elf Reinigungskräfte, als sie systematisch keine Überstunden bezahlt bekamen. Sie holten sich Hilfe bei der AK, die erstritt für sie insgesamt 65.000 Euro.
AK Präsidentin Renate Anderl: „Die Abrechnung der Überstunden war mehr als unsauber! Wer viel leistet, soll auch ordentlich bezahlt werden.
Daher fordere ich ein Ende kurzer Verfallsfristen für Überstundenentgelt und Co. und ein Überstunden-Doppel: Firmen, die ihren MitarbeiterInnen systematisch Überstundenentgelt vorenthalten, sollen künftig das Doppelte zahlen müssen, statt nur das, was sie sowieso schuldig sind.“
Bis zu 60 Stunden Arbeit in der Woche
Überstunden bezahlen? Nicht meine Baustelle, dachte sich die Firmenleitung eines Reinigungsunternehmens. Die Arbeitskräfte reinigten hauptsächlich Rohbauten.
Eine schwere Arbeit, die noch dazu oft unter Zeitdruck zu erledigen war. Schließlich wartet der nächste Trupp Handwerker darauf, den Innenausbau zu beginnen. Da häuften sich die Mehr- und Überstunden schnell.
Zudem legte die Firmenleitung den Begriff Arbeitszeit erstaunlich kreativ aus: So wurde die gemeinsame Fahrt vom Büro, wo sich alle Reinigungskräfte um 6 Uhr morgens auf Weisung der Chefität zu versammeln hatten, bis zur Baustelle nicht als Arbeitszeit gewertet.
Und: Obwohl einzelne MitarbeiterInnen auf bis zu 60 Stunden Arbeit in der Woche kamen, waren alle bei der Wiener Gebietskrankenkasse nur als Teilzeitkräfte gemeldet!
Geld für diese Überstundenmarathons sahen die Reinigungskräfte nicht, obwohl sie ihre Bezahlung mehrmals und deutlich einforderten.
Also holten sich elf KollegInnen Hilfe bei der Arbeiterkammer, traten vorzeitig berechtigt aus und zogen vor Gericht. Dort legten die ArbeitnehmerInnen Ihre Überstundenaufzeichnungen vor und bezeugten auch gegenseitig, wieviel sie gearbeitet hatten.
AK erstritt insgesamt 65.000 Euro
Der Arbeitgeber reagierte auf die Klage erst damit, alles abzustreiten, ohne aber irgendwelche Beweise vorzulegen.
Dann fing er an, eine der Arbeiterinnen anzuschwärzen.
Schließlich tauchte vonseiten der Firma einfach niemand mehr vor Gericht auf.
Der Senat beim Arbeits- und Sozialgericht entschied in Anbetracht der Zeugenaussagen und der Arbeitszeitaufzeichnungen im Sinne der ArbeitnehmerInnen und sprach ihnen insgesamt 65.000 Euro Nachzahlung zu.