AK Erfolg: Kundenfreundliche Lösung für Amazon KundInnen erreicht
Die AK konnte nach einer Verbandsklage mit Amazon wegen rechtswidriger Klauseln und Geschäftspraktiken eine konsumentenfreundliche Lösung erzielen: Amazon Prime KundInnen werden die Preiserhöhungen auf Verlangen zurückerstattet.
Auch die Gebühr von 1,51 Euro für die Zahlung auf Rechnung kann jetzt zurückgefordert werden. Geschenkgutscheine und Geschenkkarten sind länger gültig.
Erstattung der Preiserhöhung für 2017 und 2018
Amazon hat den Preis für das Prime Angebot ab Februar 2017 von 49 auf 69 Euro (beim Studententarif von 24 auf 34 Euro) erhöht. Amazon erstattet diese Beträge jetzt auf Verlangen zurück. Betroffene KonsumentInnen können sich bis zum 30. Juni 2019 beim Amazon Kundenservice melden.
Sie erhalten die Preiserhöhung wahlweise auf das in Ihrem Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel zurück oder in Form eines 10 Jahre gültigen Amazon Einkaufsgutscheins.
Rückforderung der Gebühr für die Zahlung auf Rechnung:
Sollten Sie Zahlungen auf Rechnung getätigt haben, können Sie die bislang von Amazon verrechnete Gebühr von 1,51 Euro zurückfordern. Wenden Sie sich direkt an den Amazon Kundenservice. Zurückgefordert werden können alle Rechnungsentgelte, die Sie seit 01.11.2009 bezahlt haben.
Besitzen Sie noch Gutscheine, die verfallen sind?
Geschenkgutscheine und Geschenkkarten, die vor dem 01.07.2014 ausgestellt wurden, waren ursprünglich mit Ende des dritten Jahres nach Kauf befristet. Auch hier hat Amazon auf das von der AK erwirkte Urteil reagiert und die Verfallsfrist für diese Gutscheine und Geschenkkarten auf 10 Jahre verlängert.
Wie hoch ist die Erstattung?
Die Höhe der Erstattung hängt von der Vertragsdauer ab. Bei einer Mitgliedschaft für ein Jahr beträgt die Erstattung 20 Euro (beim Studententarif 10 Euro); für zwei Jahre beträgt die Rückerstattung in Summe 40 Euro (beim Studententarif 20 Euro). Wenn Sie sich für die Gutscheinvariante entscheiden, bekommen Sie ebenfalls abhängig von der Vertragsdauer einen Einkaufsgutschein im Wert von 10 bis 40 Euro.
Ich habe Amazon Prime bereits gekündigt. Bekomme ich trotzdem die Preiserhöhung rückerstattet?
Ja, auch wenn Sie die Prime Mitgliedschaft nicht mehr nutzen wollen oder schon gekündigt haben, bekommen Sie die Preiserhöhung auf Verlangen zurück. Sie haben die Wahl: Entweder wird Ihnen der Geldbetrag von EUR 10 bis EUR 40 (abhängig vom abgeschlossenen Amazon Prime Tarif und von der Vertragsdauer) auf das von Ihnen bei Amazon hinterlegte Zahlungsmittel rückerstattet (Bankverbindung, Kreditkarte etc) oder Sie erhalten einen Amazon-Einkaufsgutschein im Wert der Preiserhöhungen, also im Wert von EUR 10 bis EUR 40, einlösbar binnen 10 Jahre.
Wie kann ich die Erstattung der Preiserhöhung geltend machen? Wohin kann ich mich wenden?
Wenden Sie sich bis 30. Juni 2019 direkt an den Amazon Kundenservice, entweder per E-Mail, Telefon oder Chatanfrage. Sie finden den Kundenservice am besten, wenn Sie sich mit Ihrem Account auf der Amazon Homepage anmelden und im Suchfeld „Kundenservice“ eingeben. Nach einem Klick auf den Link „Kontaktieren Sie uns“ können Sie eine Kontaktmöglichkeit auswählen (Telefon, E-Mail oder Chat). Oder Sie rufen unter der allgemeinen Hilfenummer von Amazon unter 0800/78 32 38 an.
Muss ich die Einkaufsgutscheine annehmen?
Nein, Sie haben eine Wahlmöglichkeit.
Wie lange dauert es bis zur Erstattung der Preiserhöhung?
Innerhalb von 14 Werktagen ab Kontaktierung des Kundenservices erhalten Sie eine Bestätigung von Amazon. Binnen weiterer 14 Werktage erhalten Sie die maßgebliche Preiserhöhung erstattet.
Betrifft die Erstattung auch das Jahr 2019?
Nein. Erstattet werden nur die Preiserhöhungen für die Jahre 2017 und 2018. Dass der Preis für Amazon Prime generell künftig zu 49 Euro (bzw 24 Euro beim Studententarif) angeboten wird, ist nicht durchsetzbar. Wenn Sie mit den Preisen nicht einverstanden sind, bleibt Ihnen die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.