Kredite: Große Unterschiede bei Zinsen, Spesen & Co!

Bei einem Kredit gibt es erhebliche Unterschiede bei Sollzinsen, Bearbeitungsgebühren und Spesen. In Summe kann es teuer werden! Das zeigt ein AK Vergleich von Zinsen und Spesen bei Konsumkrediten bei acht Banken in Wien. AK Tipp: Wer einen Kredit aufnimmt, soll mehrere Angebote vergleichen.

Kredite: Große Unterschiede bei Zinsen, Spesen & Co!

Wichtig beim Ver­gleichen: Der Ver­gleich sollte mit dem effektiven Jahres­zins­satz erfolgen, der auch die Kosten enthält.

Der Kredit mit dem niedrigsten Soll­zins ist nicht auto­matisch der günstigste Kredit!

Der Gesamt­betrag – auch ein Vergleichs­maß­stab – zeigt die konkrete Summe aller Zahlungen an die Bank, also inklusive Zinsen und Spesen. 

Die AK hat die Angebote bei acht Banken für einen Konsum­kredit verglichen: Kredit­summe 10.000 Euro, Laufzeit fünf Jahre, variable Verzinsung, an­ge­messene Bonität.

Angemessene Bonität bedeutet, dass Kredit­nehmer­Innen aus­reichend kredit­würdig sind. 

Was kostet ein Kredit?

Wichtige Regeln für Kredit­nehmer verbessern!

2010 wurde die EU-Verbraucher­kredit­richt­linie in Österreich durch das Verbraucher­kredit­gesetz umgesetzt, nun soll sie evaluiert werden.

Die AK verlangt Nach­schärfungen und neue Bestimmungen.

Bei der Kredit­werbung muss gewähr­leistet werden, dass der effektive Jahres­zins­satz – also inklusive aller Kosten – gut sichtbar und gut lesbar an­ge­ge­ben wird.

Kredite, Banken & Co sind ein Dauer­brenner in der AK Konsumenten­beratung.

Im Vorjahr suchten zwischen 25 und 35 Prozent der Konsument­Innen Rat und Hilfe zu Banken, Versicherungen, Krediten und Leasing.

Kredit-, Leasing- und Ver­sicherungs­angebote müssen transparent und klar sein. Daher muss die EU Verbraucher­richt­linie nachgebessert werden, verlangt die AK: 

1. Verbraucher­kredit­richt­linie vielfältiger anwenden

  • Alle Finanzierungs­leasing­verträge einschließen: Alle Arten von Finanzierungs­leasing­verträgen sollen in den Anwendungs­bereich der Verbraucher­kredit­richtlinie fallen, um Umgehungs­konstruktionen zu vermeiden, allenfalls mit Sonder­bestimmungen für Operating Leasing.

     
  • Infos auch für fällig gestellte Kredite: Bei fällig gestellten Verbraucher­krediten gibt es einen Bedarf an Informationen für Schuldner­Innen. In der Praxis gibt es nämlich große Transparenz­lücken bei Raten­zahlungen nach Klagen.
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  • Rück­zahlungs­vereinbarungen sollten daher einen festgelegten Mindest­inhalt haben (Verzugs­zins­satz, Ratenhöhe, Laufzeit und sonstige Kosten aufgeschlüsselt).
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  • Während einer laufenden Rück­zahlungs­vereinbarung sollte verpflichtend ein jährlicher Konto­auszug mit allen Buchungen und einem aktuellen Saldo übermittelt werden.

2. Verbesserungen bei den Rück­tritts­rechten

  • Rück­tritts­recht auf BürgInnen, Pfand­besteller­Innen und Garant­Innen ausdehnen: Im Bereich der mithaftenden Verbraucher­Innen, die eine Haftung für fremde Schulden eingehen, gibt es eine Schutz­lücke.
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  • Sie kann durch die Erweiterung des Rück­tritts­rechts geschlossen werden. 

     
  • Rück­tritts­recht bei Kredit­vermittlungs­verträgen: Denn, wenn ein Kredit­vermittlungs­auftrag storniert wird, werden oft Storno­provisionen oder Konventional­strafen verlangt, die zu einer hohen finanziellen Belastung für Verbraucher­Innen werden können.

3. Bestimmungen zur Kredit- und Leasing­werbung konkretisieren

Werbung mit allen Kosten: Zahlen­werbung für Kredit sollte sich auf den effektiven Jahres­zins­satz konzentrieren – das muss neu in der Verbraucher­kredit­richt­linie festgelegt werden.

Es soll auch ausdrücklich verboten werden, dass das repräsentative Beispiel klein­gedruckt wird.

Außerdem sollte es eine verpflichtende Dar­stellung in geblockter oder gestaffelter Form geben, um die Les­bar­keit zu ver­bessern. 

 

Yayınlama: 08.06.2019
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