Kredite: Große Unterschiede bei Zinsen, Spesen & Co!
Bei einem Kredit gibt es erhebliche Unterschiede bei Sollzinsen, Bearbeitungsgebühren und Spesen. In Summe kann es teuer werden! Das zeigt ein AK Vergleich von Zinsen und Spesen bei Konsumkrediten bei acht Banken in Wien. AK Tipp: Wer einen Kredit aufnimmt, soll mehrere Angebote vergleichen.
Wichtig beim Vergleichen: Der Vergleich sollte mit dem effektiven Jahreszinssatz erfolgen, der auch die Kosten enthält.
Der Kredit mit dem niedrigsten Sollzins ist nicht automatisch der günstigste Kredit!
Der Gesamtbetrag – auch ein Vergleichsmaßstab – zeigt die konkrete Summe aller Zahlungen an die Bank, also inklusive Zinsen und Spesen.
Die AK hat die Angebote bei acht Banken für einen Konsumkredit verglichen: Kreditsumme 10.000 Euro, Laufzeit fünf Jahre, variable Verzinsung, angemessene Bonität.
Angemessene Bonität bedeutet, dass KreditnehmerInnen ausreichend kreditwürdig sind.
Was kostet ein Kredit?
Wichtige Regeln für Kreditnehmer verbessern!
2010 wurde die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Österreich durch das Verbraucherkreditgesetz umgesetzt, nun soll sie evaluiert werden.
Die AK verlangt Nachschärfungen und neue Bestimmungen.
Bei der Kreditwerbung muss gewährleistet werden, dass der effektive Jahreszinssatz – also inklusive aller Kosten – gut sichtbar und gut lesbar angegeben wird.
Kredite, Banken & Co sind ein Dauerbrenner in der AK Konsumentenberatung.
Im Vorjahr suchten zwischen 25 und 35 Prozent der KonsumentInnen Rat und Hilfe zu Banken, Versicherungen, Krediten und Leasing.
Kredit-, Leasing- und Versicherungsangebote müssen transparent und klar sein. Daher muss die EU Verbraucherrichtlinie nachgebessert werden, verlangt die AK:
1. Verbraucherkreditrichtlinie vielfältiger anwenden
- Alle Finanzierungsleasingverträge einschließen: Alle Arten von Finanzierungsleasingverträgen sollen in den Anwendungsbereich der Verbraucherkreditrichtlinie fallen, um Umgehungskonstruktionen zu vermeiden, allenfalls mit Sonderbestimmungen für Operating Leasing.
- Infos auch für fällig gestellte Kredite: Bei fällig gestellten Verbraucherkrediten gibt es einen Bedarf an Informationen für SchuldnerInnen. In der Praxis gibt es nämlich große Transparenzlücken bei Ratenzahlungen nach Klagen.
- Rückzahlungsvereinbarungen sollten daher einen festgelegten Mindestinhalt haben (Verzugszinssatz, Ratenhöhe, Laufzeit und sonstige Kosten aufgeschlüsselt).
- Während einer laufenden Rückzahlungsvereinbarung sollte verpflichtend ein jährlicher Kontoauszug mit allen Buchungen und einem aktuellen Saldo übermittelt werden.
2. Verbesserungen bei den Rücktrittsrechten
- Rücktrittsrecht auf BürgInnen, PfandbestellerInnen und GarantInnen ausdehnen: Im Bereich der mithaftenden VerbraucherInnen, die eine Haftung für fremde Schulden eingehen, gibt es eine Schutzlücke.
- Sie kann durch die Erweiterung des Rücktrittsrechts geschlossen werden.
- Rücktrittsrecht bei Kreditvermittlungsverträgen: Denn, wenn ein Kreditvermittlungsauftrag storniert wird, werden oft Stornoprovisionen oder Konventionalstrafen verlangt, die zu einer hohen finanziellen Belastung für VerbraucherInnen werden können.
3. Bestimmungen zur Kredit- und Leasingwerbung konkretisieren
Werbung mit allen Kosten: Zahlenwerbung für Kredit sollte sich auf den effektiven Jahreszinssatz konzentrieren – das muss neu in der Verbraucherkreditrichtlinie festgelegt werden.
Es soll auch ausdrücklich verboten werden, dass das repräsentative Beispiel kleingedruckt wird.
Außerdem sollte es eine verpflichtende Darstellung in geblockter oder gestaffelter Form geben, um die Lesbarkeit zu verbessern.