1 Euro 50 als neuer Stundenlohn für Flüchtlinge
Entwurf von Innenminister Kickl. Innenminister stört, dass manche Körperschaften aus seiner Sicht zu viel, nämlich mehr als für Zivil- und Grundwehrdiener, auszahlen.
Asylwerber verdienen zu viel, wenn sie Hilfstätigkeiten während ihrerGrundversorgung erbringen.
Diese Meinung vertritt InnenministerHerbert Kickl (FPÖ) und hat nun einen Entwurf ausgeschickt, der denStundenlohn mit 1,50 Euro beschränkt.
Der Hintergrund: Zu den insgesamt eher bescheidenen Möglichkeiten für Flüchtlinge, einer Beschäftigung nach zu gehen, zählen Hilfstätigkeiten im Auftrag von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden bzw. zu den Kommunen gehörenden Einrichtungen.
Das betrifft etwa Garten- und Hausarbeiten oder Transportdienste.
DenStundenlohn legte bisher die beauftragende Körperschaft fest.
Maximal konnten monatlich 110 Euro plus 80 Euro für jedes weitere Familienmitglied verdient werden, ohne Einbußen bei derGrundversorgung befürchten zu müssen.
Den Innenminister stört jedoch, dass manche Körperschaften aus seiner Sicht zu viel, nämlich mehr als für Zivil- undGrundwehrdiener, auszahlen – und zwar teils über fünf Euro pro Stunde.
“Derzeit sind die sogenannten Anerkennungsbeiträge für gemeinnützige Hilfstätigkeiten von Asylwerbern in der Grundversorgung unterschiedlich hoch und können beispielsweise bei fünf Euro und darüber liegen.
Zivil- oderGrundwehrdiener bekommen pro Stunde viel weniger, sie dürfen in ihrer Entlohnung gegenüber Asylwerbern nicht schlechter gestellt sein: Daher sollen Asylwerber für sogenannte
Remunerantentätigkeiten 1,50 Euro pro Stunde erhalten, keinesfalls mehr – und das österreichweit einheitlich.“, schreibtKickl in der Begründung der von ihm vorgelegten Verordnungsermächtigung, die am Montag für vier Wochen in Begutachtung geht.
Die Remunerantentätigkeiten haben für Flüchtlinge den Vorteil, dass sie sofort nach Asyl-Antragsstellung möglich sind.
Ansonsten muss man drei Monate warten, bis man eine Tätigkeit in einem Mangelberuf annehmen darf, das heißt etwa als Saisonnier im Tourismus oder als Erntehelfer.
Gleiches gilt für Tätigkeiten als Haushaltshilfe mit Dienstleistungsscheck oder als Selbstständiger.