Die Details zur Mindestsicherung
Die Regierung hat sich auf eine Reform der Mindestsicherung verständigt. Sie wurde heute im Ministerrat beschlossen.
Die neue Mindestsicherung bringt Veränderungen. Menschen ohne Schulabschluss und schlechtem Deutsch erhalten weniger, Alleinerziehende und Behinderte mehr Geld.
Am Mittwoch wird die Reform im Ministerrat beschlossen, im Oktober 2019 soll sie in Kraft treten. Vor dem Bundeskanzleramt fanden sich zwei Demonstranten mit Transparent ein.
Bei schlechten Deutsch- oder Englischkenntnissen, mangelnder Integration oder bei Fehlen eines Pflichtschulabschlusses wird die Leistung um 300 € auf 563 € gekürzt. Den Differenzbetrag erhalten sie in Form von Sprach- und Job-Kursen.
Und: Der Vermögenszugriff bleibt, wird aber abgewandelt. Der Freibetrag dafür steigt laut “Standard” von 4.200 auf 5.200 Euro. Außerdem können die Behörden erst nach drei Jahren ins Grundbuch gehen, derzeit sind es sechs Monate.