Mindestsicherung: Türkis-Blau wartet auf das Höchstgericht

Die rechtlich heikle Sozialhilfe-Kürzung soll nun doch erst nach dem nahenden VfGH-Entscheid erfolgen.

Mindestsicherung: Türkis-Blau wartet auf das Höchstgericht

Es ist eine der prestigeträchtigsten Reformen dieserBundesregierung: Wer noch nicht „ins System eingezahlt hat“, so der türkis-blaue Leitspruch, soll künftig auch weniger Sozialleistungen bekommen.

Mit anderen Worten: weniger Mindestsicherung für Ausländer.

Im Mai einigten sichÖVP undFPÖ schließlich auf eine schrittweise Kürzung für kinderreiche Familien und Bezieher, die kaum Deutsch sprechen.

Die Idee dahinter: Damit sollen die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) für unzulässig erklärten generellen Kürzungen für Ausländer und der Deckel für Familien durch die Hintertür geschehen.

Eigentlich wollte Türkis-Blau diese Kürzung noch vor dem Sommer in ein Gesetz gießen.

Zuletzt wähnten sichÖVP und FPÖ „auf der Zielgeraden“, wie beide Parteien unisono erklärten – am Montag folgte dann in einer Verhandlungsrunde allerdings eine Planänderung: Man wolle nun doch noch mit dem Gesetz warten, bis der VfGH die Prüfung der Modelle ausOberösterreich und demBurgenland abgeschlossen hat.

Der Grund: Diese Regelungen ähneln der türkis-blauen in Teilen frappant – und ein Kippen der Kürzungen gilt Experten zufolge als sehr wahrscheinlich.

Auch derEuropäische Gerichtshof (EuGH) prüft momentanOberösterreichs Modell.

Mit der neuen Vorgehensweise wollen die Regierungsparteien verhindern, dass man ein Gesetz in Begutachtung schickt, das wenig später für ungültig erklärt wird.

Das geplante Datum für das Inkrafttreten der Reform – Jänner 2019 – wackelt nun laut Koalitionskreisen.

Denn wann genau der VfGH entscheidet, ist derzeit nicht klar.

Nur so viel: Wird die Materie nicht in die nächste Session der Höchstrichter verschoben, dürfe man Insidern zufolge mit einem Erkenntnis in den kommenden Wochen rechnen.

Yayınlama: 01.10.2018
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