Coronavirus: Ab Herbst gelten diese Regeln in Schulen

Im Variantenmanagementplan der Regierung, der das weitere Vorgehen bei der Coronavirus-Pandemie im Herbst regelt, sind flächendeckende Schulschließungen und Fernunterricht kein Thema mehr.

Coronavirus: Ab Herbst gelten diese Regeln in Schulen

“Flächendeckende Schulschließungen stellen im dritten Jahr der Pandemie keine Option mehr dar”, heißt es im Kapitel zu Schulen. Eine vorübergehende Schließung einzelner Klassen oder Standorte sei aber – wie bei anderen Infektionskrankheiten wie Masern auch – weiter möglich.

Corona-Maßnahmen in Schulen: Keine großflächigen Schließungen mehr

Die Schulen hätten in den vergangenen Jahren gelernt, mit der Pandemie zu leben, heißt es in dem Papier mit Verweis auf Maßnahmen wie zeitlich befristete Maskenpflicht oder Antigen-Schnelltests bei Infektions- oder Verdachtsfällen. Auch der Corona-Impfung komme entscheidende Bedeutung zu. Außerdem habe jede Schule ein individuelles Hygiene- und Präventionskonzept mit Regelungen etwa zum Lüften, für Schulveranstaltungen oder vorübergehendes Distance Learning.

So geht es im Herbst an Schulen weiter: Vier Varianten

Im Variantenmanagementplan wird nun das konkrete Vorgehen in vier verschiedenen Szenarien definiert, von großer Bedeutung sei dabei transparente und frühzeitige Kommunikation an die Schulen. In der Vergangenheit waren neue Regelungen vielfach erst extrem kurzfristig verkündet oder Vorgaben auch innerhalb kurzer Zeit wieder verändert worden.

Als Szenario 1 (“Idealfall”) wird ein Auslaufen der Pandemie angenommen: Dabei gibt es zwar viele Infektionen, aber relativ geringe Spitalsbelastung. Szenario 2 (“Günstiger Fall”) geht von einer längerfristigen Abschwächung der Pandemie aus, mit einer saisonalen Infektionswelle im Herbst/Winter 2022/23 mit Ausmaß und Schweregrad ähnlich den vergangenen Omikron-Wellen.

Für die Schulen hieße das laut Variantenmanagementplan in beiden Fällen: anlassbezogene Antigen-Schnelltests, wenn etwa ein Kind oder Jugendlicher während des Unterrichts erkrankt, und im Anlassfall zeitlich befristete Maskenpflicht am Schulstandort.

Ab Szenario 3: Wöchentliche PCR-Tests an Schulen

In Szenario 3 (“Ungünstiger Fall”) bringt eine neue, besorgniserregende Variante eine große Infektionswelle, die bestehende Immunität der Bevölkerung und aktualisierte Impfstoffe schützen aber weiter gegen die meisten schweren Verläufe. Ab dem Übergang von Szenario 2 zu Szenario 3 sieht der Variantenmanagementplan (VMP) vor, dass alle Schüler sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal wieder einmal pro Woche PCR-testen. Schon während des vergangenen Schuljahrs haben die Schüler fast durchgängig ein- bzw. zweimal pro Woche PCR-Tests gemacht.

Beim vollen Eintreten von Szenario 3 gilt zusätzlich wieder eine generelle Maskenpflicht außerhalb der Klasse, in der Mittelstufe/AHS-Unterstufe sowie der AHS-Oberstufe und den BMHS anlassbezogen zeitlich befristet auch im Klassenraum. Ab dieser Phase können vulnerable Kinder und Jugendliche mit einem Facharzt-Attest von der Präsenzpflicht befreit werden. Ob Schulveranstaltungen wie Skiwochen, Sprachreisen oder Wandertage durchgeführt werden, wird je nach Risikobewertung am Standort entschieden.

“Sehr ungünstiger Fall”: FFP2-Maskenpflicht tritt in Kraft

In Szenario 4 (“Sehr ungünstiger Fall”: Verstärkung der Pandemie mit sehr hoher Zahl an Infektionen und Hospitalisierungen) muss in der Unterstufe standardmäßig Mund-Nasen-Schutz getragen werden, in der Oberstufe FFP2-Maske. Mehrtägige Schulveranstaltungen mit Übernachtungen würden in diesem Fall ausgesetzt.| © Vienna.at

Yayınlama: 29.07.2022
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