Maskenpflicht fällt ab 1. Juni
Anfang Juni wird die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Supermärkten ausgesetzt. Die Impfpflicht bleibe ausgesetzt, so Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP)
Die Maskenpflicht, die derzeit noch im lebensnotwendigen Handel und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt, wird ab 1. Juni für drei Monate ausgesetzt, in Krankenhäusern und Heimen bleibt sie jedoch bestehen. Das kündigten Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Dienstag an.
Bisher galt die FFP2-Pflicht – zum Schutz schutzbedürftiger Personen – seit dem letzten großen Lockerungsschritt Mitte April nur in geschlossenen Räumen von Krankenhäusern und Heimen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, im Kundenbereich des lebensnotwendigen Handels, im Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und in Einrichtungen zur Religionsausübung außerhalb von Messen. Jetzt kündigte Rauch an, dass diese Maskenpflicht ab dem 1. Juni für zunächst drei Monate “vorübergehend pausiert” wird. Lediglich für besonders schutzbedürftige Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime soll sie bestehen bleiben.
Die Befristung auf drei Monate begründeten Rauch und Edtstadler damit, dass das Ende der Pandemie noch nicht erreicht sei. Die Pandemie verschafft uns nur eine “Atempause”. Im Herbst müsse davon ausgegangen werden, dass die Maske wieder notwendig werden könnte. Nach Rauch gehen alle Szenarien davon aus, dass im Herbst neue Schutzmaßnahmen notwendig werden könnten.
Über den Sommer wird die Impfpflicht ausgesetzt bleiben. Die Impfpflicht sollte eigentlich ab Mitte März geahndet werden, wurde aber auf Empfehlung der Expertenkommission vorerst bis zum 1. Juni ausgesetzt. Diese Regelung wird nun, nach einer weiteren Empfehlung der Experten, über den Sommer verlängert. Die Einführung einer Impfpflicht sei ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte und daher nur zulässig, wenn sie verhältnismäßig sei, erklärte Edtstadler. Allerdings sei die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass diese Angemessenheit derzeit nicht gegeben sei. Derzeit sei die Situation eine andere als zur Zeit der Einführung des Gesetzes. Eine ” Verschärfung ” sei daher derzeit nicht gerechtfertigt.|©DerVirgül