Neue Corona Regeln
Die generelle Maskenpflicht in Innenräumen fällt am Samstag. Die FFP2-Maske muss künftig nur noch im lebensnotwendigen Handel, Öffis und Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen getragen werden.
Die Corona-Maßnahmen werden am 16. April erneut gelockert. In Innenräumen fällt die generelle Maskenpflicht. Künftig muss im nicht-essenziellen Handel und in der Gastronomie keine Maske mehr getragen werden. Die FFP2-Pflicht gilt aber weiter in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern und dem lebensnotwendigen Handel (Supermärkte). Bis zum 8. Juli gilt die neue Verordnung.
Für dreifach geimpfte wird die Gültigkeit des Grünen Passes von neun auf zwölf Monate verlängert, denn ab Juni läuft auch der Impfnachweis der Dreifachgeimpften ab. Der vierte Stich wird nur für Personen empfohlen, die sich in einer Risikogruppe befinden.
Für Genesene und zweifach Geimpfte gilt er weiterhin sechs Monate lang. Der Gesundheitsminister meinte, dass die Botschaft sei, dass wenn jemand dreimal geimpft ist, unbeschwert in den Urlaub fahren könne.
Das Gesundheitsministerium empfiehlt weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen.|©DerVirgül