Freigänger wegen Raub vor Gericht
Am Montag steht ein verurteilter Mörder, der vor 16 Jahren einen Wirt mit einem Sesselbein totgeprügelt hat, in Wels vor Gericht. Während seines Freigangs soll er den Raub auf ein Lebensmittelgeschäft in Stadl-Paura (Bezirk Wels-Land) angestiftet haben.
Im September 2021 dürfte der des Mordes verurteilte seinen Freigang dafür genutzt haben, um mit einem Komplizen einen Lebensmitteldiskonter in Stadl-Paura zu überfallen. Im Fluchtauto soll der 51-jährige Angeklagte gewartet haben, während der eingewiesene 22-jährige Komplize im Lebensmittelgeschäft war. Wegen Anstiftung zum schweren Raub muss er sich am Montag vor dem Landesgericht Wels verantworten, der Komplize wegen schweren Raubs.
Der angeklagte Häftling war seit Juli im Entlassungsvollzug, denn er hatte 2006 einen Wirt aus Lambach mit einem Sesselbein ermordet und für diese Tat 20 Jahre ausgefasst. Offensichtlich plante er auch als Freigänger seine nächste Straftat und soll laut Anklage eine Gaspistole gekauft haben und dem nun mittlerweile 23-Jährigen erklärt haben, „was er zu tun hat“.
Kurz vor Ladenschluss, am 30. September um 19:25 Uhr, betrat der Mann den Supermarkt und forderte mit vorgehaltener Waffe von einem 17-jährigen Angestellten, Geldscheine aus der Kasse in eine Tasche zu geben. Mit dem Angestellten ging er danach in das Lager zum Tresor, in welchem sich die Filialleiterin befand. Der Tresor wurde von ihr geöffnet und der Räuber nahm sich Scheine und Münzrollen. Nach der Raubtat rannte er zum Fluchtauto und dem Duo gelang die Flucht. Wenige Tage später jedoch, wurde es aber geschnappt und ein Teil der Beute sichergestellt. Für den Mörder wurde der Entlassungsvollzug widerrufen, auch sein Komplize befindet sich in Haft.
Der nun 23-Jährige bekannte sich als weitgehend schuldig und schilderte, mit dem Freigänger befreundet zu sein und ab und zu mit ihm etwas unternommen zu haben. Er habe am Tattag den 51-Jährigen zu einem Waffengeschäft gefahren, wo dieser eine Gaspistole und eine 50er Packung Munition gekauft habe. Danach sei man zum Lebensmittelgeschäft gefahren. Der Ältere habe ihn dann dort angeschafft, den Überfall zu begehen und ihm außerdem auch erklärt, wo der Hinterausgang sei. Der Jüngere habe aus Angst vor seinem Bekannten sich nicht getraut, „Nein“ zu sagen.
Dagegen sagte der ehemalige Freigänger, dass sein jüngerer Freund sich die Gaspistole kaufen habe wollen und dass er nur mitgegangen sei. Als sie dann beim Diskonter angekommen sind, sei er im Wagen sitzengeblieben. Er will mit dem Überfall nichts zu tun gehabt haben.
Ein Urteil soll noch am Montag gesprochen werden. Dem 51-Jährigen drohen bis zu 15 Jahre Haft, dem jüngeren Angeklagten wegen Strafverschärfung bis zu 20 Jahre.