Länder starteten Online-Plattformen für Impfbefreiung

Am Montag ist die Online-Plattformen zur Befreiung von der Corona-Impfpflicht gestartet worden.

Länder starteten Online-Plattformen für Impfbefreiung

Aus diesem Anlass wurde erneut Kritik am Bund laut. Neben der Klage über unnötigen Verwaltungsaufwand stand dabei – wie schon in der Vorwoche – im Zentrum, dass es keine bundesweite Lösung für die Befreiungen von der Corona-Impfpflicht gibt.

So erhalten Sie eine Impfbefreiung in Wien

In Wien kann auf drei unterschiedlichen Wegen um eine Impfbefreiung angesucht werden: Entweder nutzt man das Online-Formular auf “impfservice.wien”, man schickt ein E-Mail an “i-attest@ma15.wien.gv.at” oder man wendet sich postalische an die MA 15, also an das Gesundheitsamt. Möglich ist die Eintragung bereits, wie ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) der APA mitteilte. Knapp 50 Personen haben das am Vormittag auch schon getan.

Wer sich für die Variante über das Impfservice-Portal entscheidet, kann auch die Handy-Signatur nutzen. Im System muss ein Ausnahmegrund angegeben werden. Auch Nachweise bzw. medizinische Atteste müssen hochgeladen werden. Die berechtigten Amtsärzte bzw. Epidemieärzte prüfen das Gesuch und entscheiden, ob ein Ausnahmegrund vorliegt oder nicht. Das Resultat dieser Prüfung bekommt man postalisch oder per Mail zugesandt.

Strafen ab 15. März geplant

Als problematisch erachtet man im Hacker-Büro die Tatsache, dass ab 15. März kontrolliert wird. Wer einen Antrag gestellt hat, aber noch keine Entscheidung zugestellt bekam, kann dies bei einer Kontrolle geltend machen, wie “vienna.at” berichtet. Wird ein Ausnahmegrund dann anerkannt, wird das Verfahren eingestellt. Das Behördenverfahren sei damit in diesen Fällen ein unnötiger Verwaltungsaufwand, wird beklagt. Nicht durchführbar ist aus Wiener Sicht auch das automatisierte Strafen – jedenfalls nicht, so lange die Stadt keine Eintragung in ELGA vornehmen kann. Das sei derzeit noch nicht möglich, hieß es.

Solange diese technischen Voraussetzungen seitens des Bundes nicht geschaffen sind, könne es kein automatisiertes Strafen geben, betont man im Hacker-Büro. Das Übertragen in das noch zu schaffende ELGA-System zu einem späteren Zeitpunkt stelle zudem einen doppelte Verwaltungsaufwand für die Länder dar. Denn es müssten alle Fälle noch einmal abgearbeitet werden, kritisiert man.

Impfbefreiung zur Corona-Impfung in Salzburg

Auch in Salzburg hätte man es als zielführender und praktikabler erachtet, wenn der Bund, der ja die Impfpflicht erlassen habe, die technischen Modalitäten zur Ausnahme geregelt und eine einheitliche Lösung geliefert hätte. “Wir haben mit Verwunderung festgestellt, dass jetzt die Bundesländer eigene Lösungen schnitzen müssen”, sagte ein Sprecher von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) zur APA.

Im Land Salzburg gibt es einen eigenen Datenschutzbeauftragten, der im Vorfeld der Prozesse engsten eingebunden ist. Auf der Homepage des Landes ist ein Formular für die Beurteilung einer Ausnahme von der Impfpflicht ab sofort abrufbar. Personen, die in aktueller Behandlung in einem Krankenhaus sind, sollen die Möglichkeit einer Eintragung und Bestätigung einer allenfalls bestehenden Impfpflichtausnahme direkt im Krankenhaus erhalten. Alle anderen können eine Bestätigung einer Ausnahme von der Impfpflicht nach Diagnose durch ihren Arzt oder Ärztin (in der Regel durch Fachärzte) von einem Epidemiearzt oder einer Epidemieärztin ausgestellt und eingetragen bekommen.

Impfbefreiung in Tirol

In Tirol zogen die Verantwortlichen am frühen Montagnachmittag auf APA-Nachfrage eine positive erste Bilanz. Es sei zu keinen Problemen gekommen, am Vormittag seien bereits 75 Anträge eingereicht worden. In puncto Datenschutz verwies das Land auf das Impfpflichtgesetz, das die Rechtsgrundlage für das Online-Tool bilde und definiere, welche Daten wie verarbeitet werden und wer die Verantwortlichen sind. Hinweise zum Datenschutz würden beim Aufruf des Formulars angezeigt, wurde betont. Gesundheitslandesrätin Annette Leja (ÖVP) hatte vergangene Woche Kritik am Bund geäußert und auf die “zahlreichen Versuche vonseiten der Länder” eine bundesweit einheitlichen Lösung herbeizuführen verwiesen.

Erste Anträge in Vorarlberg

In Vorarlberg wurden bis zum späten Montagvormittag 32 Anträge auf der Einmeldeplattform zur Impfpflicht-Befreiung des Landes verzeichnet. “Bis dato läuft alles ohne Probleme”, hieß es auf APA-Anfrage bei der Landespressestelle. Erneuert wurde die Kritik, dass es keine bundesweite Plattform gibt: “Das wäre sinnvoller gewesen.”

Online-Plattform im Burgenland

Im Burgenland ist die angekündigte Plattform für Anträge zur Befreiung von der Impfpflicht am Montag online gegangen. Über die Webseite e-government.bgld.gv.at/impfbefreiung können Betroffene ihre Befunde und Atteste hochladen, die dann von Epidemieärzten geprüft werden. Das Ergebnis der Prüfung bekommt man per Mail, hieß es vom Koordinationsstab Coronavirus des Landes. Dieses System sei entwickelt worden, weil es keine bundesweite Lösung gebe. Für Burgenländer gebe es mit der Plattform nun eine zentrale Stelle zur Befreiung von der Impfpflicht.

Steiermark stellte Formular für Antrag auf Befreiung online

Das Land Steiermark und die Stadt Graz haben mit Montag ein Formular online gestellt, mit dem – unter Beibringung entsprechender Unterlagen – die Befreiung von der Impfpflicht beantragt werden kann. Einige hundert Personen hatten offenbar schon davor Unterlagen bei Behörden eingereicht. Sollte alles vollständig eingereicht sein, werde man rasch die Entscheidung erhalten, wobei aber noch kein Zeitrahmen genannt werden könne, hieß es am Montag in einer Online-Präsentation.

Fragen zur Befreiung von der Corona-Impfpflicht

Fragen zur Befreiung von der Impfpflicht können an die Hotline der AGES unter 0800 555 621 (täglich rund um die Uhr erreichbar) gestellt werden. Auf den Websites der Länder, der Stadt Linz und unter www.sozialministerium.at/impfpflicht stehen ebenfalls Informationen zur Verfügung.

Yayınlama: 14.02.2022
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