2G-Regel tritt in Kraft: Alle Fragen und Antworten
Ab 8. November gelten in Österreich mit der 2G-Regelung schärfere Corona-Maßnahmen. Wer weder geimpft noch genesen ist, wird von praktisch allen öffentlichen Vergnügungen ausgeschlossen. Wir haben alle Fragen und Antworten im Überblick.
Lange hat es gedauert, doch Sonntagabend hat das Gesundheitsministerium die neuen Regeln vorgelegt, die ab Montag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten. Im Folgenden ein Überblick.
Neue Corona-Verordnung: Was mit der 2G-Regel künftig gilt
Was gilt als 2G?
Was Genesene angeht, darf die Gesundung nicht mehr als sechs Monate zurückliegen. Als geimpft gelten Personen, deren zweite Immunisierung nicht mehr als neun Monate zurückliegt. Für Kurzentschlossene gibt es eine Übergangsfrist. Wer sich jetzt impfen lässt, kann mit einem PCR-Test vier Wochen lang (bis 6. Dezember) auch 2G-Bereiche besuchen. Danach muss aber der zweite Stich erfolgen.
Eine weitere Sonderregel gilt für jene, die mit dem ursprünglich als Einmal-Impfstoff konzipierten Vakzin von Johnson&Johnson immunisiert wurden. Sie müssen bis 2. Jänner nachimpfen, sonst erfüllen sie ab dann 2G nicht mehr.
Eine weitere Sonderregel wird vor allem für Saisonarbeiter im Tourismus interessant. Wer zum Zeitpunkt der Impfung bereits einen Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorlegt (etwa durch die in der EU nicht gültige Sputnik-Impfung), kann den Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff (z.B. Biontech/Pfizer, Moderna) erlangen.
Für wen gilt 2G?
Unter die 2G-Regeln fallen alle Personen nach Ende der Schulpflicht, also älter als 15, für die eine reguläre Impf-Möglichkeit besteht. Ausgenommen sind Menschen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen eine Impfung unmöglich ist sowie Kinder bis zwölf komplett. Für Jugendliche bis 15 wird der so genannte Ninja-Pass, der die Schultestungen abbildet, unter 2G anerkannt.
Wo gilt 2G?
2G gilt überall, wo bisher 3G gegolten hat. Das bedeutet, man kann etwa in Kinos, Theater, Konzerte, zum Friseur, zur Fußpflge, ins Fitnessstudio oder zu Sportveranstaltungen nur noch, wenn man geimpft oder genesen ist. Auch Besuche in Spitälern und Pflegeeinrichtungen sind an sich nur noch möglich, wenn man 2G erfüllt. Ausnahme sind Besuche im Bereich der Palliativ- und Hospizmedizin oder Geburtsbegleitung, wo man alternativ auch eine FFP2-Maske anlegen kann.
Wie sieht es im Hotel aus?
In der Hotellerie gilt an sich 2G. Allerdings wurden auch diverse Ausnahmen definiert, die allerdings nicht für klassischen Urlaub gelten. Wer aber z.B. aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen oder zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses ein Hotel besucht, muss bloß getestet sein.
Was gilt für das Personal in Gastronomie und Hotellerie?
Während die Gäste unter 2G fallen, können die Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie auch einen Test vorlegen. In sensiblen Umgebungen wie Nachtgastronomie oder Großevents ist aber immerhin ein PCR-Test nötig.
Wohin kommt man noch mit 3G oder ohne alles?
Getestet kann man noch zur Arbeit. Dabei werden auch die weniger effektiven Antigen-Tests anerkannt, was vor allem der mangelnden Verfügbarkeit in ländlichen Regionen geschuldet ist. 72 Stunden gilt ein PCR-Test, 24 Stunden ein Antigen-Test. Dieselben Regeln sind auch für Wettkampf-Sportler vorgesehen, da ja quasi ihre Wettkampfstätte der Arbeitsort ist.
Ernst gemacht wird mit 3G am Arbeitsplatz am 15. November. Offen für Ungeimpfte und noch nicht Erkrankte sind weiter der Handel und der öffentliche Verkehr.
Wo ist eine Maske anzulegen?
Die Maske ist (abgesehen von öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen) im Handel sowie in Museen und Bibliotheken zu tragen. Dabei gilt jetzt im ganzen Land wie schon länger in Wien eine FFP2-Maske als Voraussetzung. Keine Maskenpflicht besteht in 2G-Umfeld wie Gasthäusern oder Hotels.
Wie laufen Begräbnisse ab?
Bei Begräbnissen, die in geschlossenen Räumen stattfinden und bei denen mehr als 50 Personen teilnehmen, gilt FFP2-Maskenpflicht. Eine FFP2-Maskenpflicht herrscht hingegen nicht, wenn alle Anwesenden einen 2-G-Nachweis vorweisen.
Ändert sich etwas an den Schulen?
Nein
Wie lange sollen die neuen Regeln gelten?
Ein offizielles Ende ist nicht vorgesehen.
Geht es auch strenger?
Ja, ob Krankenhaus, Theater oder Restaurant, jede Einrichtung kann über ihre Hausordnung auch strengere Zugangsvoraussetzungen (z.B. das Tragen von Masken oder einen zusätzlichen Test zu 2G) festlegen.
Was passiert mit den Ausreisekontrollen?
Die Ausreisekontrollen aus den Bezirken werden gestrichen.
Das ist der starken Ausbreitung der Infektionen geschuldet, die diese Maßnahmen z.B. in Oberösterreich mehr oder weniger sinnlos gemacht hat.
Eigentlich sollte sie dazu dienen, dass sich die Infektionen aus einem bestimmten Bezirk nicht in die Nachbarregionen verbreiten.