AK erstritt fast 9.000 Euro für Handelsangestellten aus Linz
Frist- und terminwidrig gekündigt: AK erstritt fast 9.000 Euro für Handelsangestellten aus Linz
Verstöße gegen das Gesetz und kollektivvertragliche Bestimmungen sind in der Rechtsberatung der Arbeiterkammer täglich Brot. „Besonders dreist ist aber, wenn bereits im Arbeitsvertrag gesetzwidrige Bestimmungen angeführt sind. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen oft gar nicht, dass ihnen Unrecht geschieht oder akzeptieren diese Bestimmungen aus Angst um den Arbeitsplatz trotzdem“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Deswegen ist es ratsam, Verträge vor der Unterzeichnung von der AK kontrollieren zu lassen oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur AK zu gehen, um offene Ansprüche zu prüfen. Für einen Handelsangestellten aus Linz hat sich das gelohnt: Er bekam fast 9.000 Euro Nachzahlung.
3 Monate lang arbeitete der Mann als Außendienstmitarbeiter bei einem Betrieb im Bezirk Urfahr-Umgebung. Dann wurde er gekündigt. Er wandte sich an die AK und die stellte fest: Die Kündigungsfrist war klar gesetzwidrig.
Der Arbeitsvertrag des Mannes sah nämlich nur eine Frist von 14 Tagen vor – laut der gesetzlichen Bestimmungen muss diese bei Angestellten aber mindestens 6 Wochen betragen und das Arbeitsverhältnis darf nur zum Quartal beendet werden. Außerdem war im Arbeitsvertrag eine Probezeit von 6 Monaten festgeschrieben.
Dies widersprach ebenfalls den gesetzlichen Vorgaben: Danach darf die Probezeit maximal einen Monat betragen.
Die AK intervenierte beim Arbeitgeber, doch der wollte nicht zahlen. Also mussten die offenen Ansprüche bei Gericht eingeklagt werden. Mit Erfolg: Der Betrieb musste dem Mann fast 9.000 Euro Kündigungsentschädigung, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung sowie Schadenersatz wegen Entzug des Dienstwagens nachzahlen.