Alles zum Arbeitslosengeld

Alle unselbstständigen Erwerbstätigen und freien DienstnehmerInnen haben bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings nur, wenn ihr Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von brutto 438,05 Euro (Stand 2018) lag.

Alles zum Arbeitslosengeld
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?
 
Wie lange Sie Arbeitslosengeld bekommen können, hängt von folgenden Faktoren ab:
 
Wie lange Sie vor der Arbeitslosigkeit arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren (d.h. Sie müssen über der Geringfügigkeitsgrenze verdient haben).
 
Wie alt Sie sind, wenn Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
 
Wenn Sie zum ersten Mal Arbeitslosengeld brauchen
 
Wenn Sie zum ersten Mal Arbeitslosengeld beantragen und über 25 Jahre alt sind, müssen Sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 52 Wochen
arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten nachweisen können.
 
Wenn Sie schon öfter Arbeitslosengeld gebraucht haben
 
Wenn Sie bereits einmal Arbeitslosengeld bezogen haben, gilt ein Antrag auf Arbeitslosengeld als wiederholte Inanspruchnahme.
 
In diesem Fall bekommen Sie
 
Arbeitslosengeld, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate insgesamt 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung nachweisen können.
 
Antrag stellen beim Arbeitsmarktservice
 
Stellen Sie Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld am besten sofort und persönlich beim Arbeitsmarktservice, denn das Arbeitslosengeld wird Ihnen frühestens mit dem Tag der Antragstellung zuerkannt.
 
Zuständig ist jenes Arbeitsmarktservice, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz bzw. Ihren ständigen Aufenthalt haben.
 
Wenn Sie den Antrag zurückbringen, müssen Sie auch eine Arbeitsbescheinigung vorlegen, sofern Ihr Arbeitgeber die An- und Abmeldung nicht elektronisch via Internet abwickelt (ELDA).
 
Hat man sich bereits vor Ende des Arbeitsverhältnisses beim AMS als Arbeitslose/r gemeldet, so hat man zehn Tage Zeit zur persönlichen Geltendmachung des Anspruchs.
 
Die Arbeitsbescheinigung enthält Angaben zu:
 
Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses
 
Beendigungsart und
 
Ansprüchen wie Kündigungsentschädigung
 
Vom AMS erhalten Sie das Antragsformular.
 
Darin finden Sie alle benötigten Dokumente aufgelistet.
 
Wenn Arbeitslosengeld nicht sofort ausgezahlt wird
 
In folgenden Situationen ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn Sie grundsätzlich Anspruch darauf haben und der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.
 
Zum Beispiel:
 
wenn bei Beendigung des Dienstverhältnisses noch ein Resturlaub offen war
 
wenn Sie Kündigungsentschädigung erhalten
 
wenn wegen einer Erkrankung noch Entgeltfortzahlungspflicht des ehemaligen Dienstgebers besteht
 
während des Bezuges von Kranken- oder Wochengeld
 
während eines Auslandsaufenthaltes – sofern Sie nicht nachweislich im Ausland einen Arbeitsplatz suchen
 
Während des Ruhenszeitraumes erhalten Sie keine Leistung, d.h. der Beginn des Bezuges wird verschoben.
 
Die Bezugsdauer wird aber nicht verkürzt.
 
Wenn Sie also einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Ausmaß von 20 Wochen haben, beginnen diese 20 Wochen erst nach Ende des Ruhens zu laufen.
 
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung bzw.
 
Urlaubsersatzleistung zu erhalten
 
So wird das Arbeitslosengeld berechnet
 
Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55% des täglichen Nettoeinkommens, das sich aus der Beitragsgrundlage ergibt.
 
Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie einen Ergänzungsbetrag, und zwar dann, wenn der Grundbetrag niedriger als der Ausgleichszulagenrichtsatz ist.
 
Der Ergänzungsbetrag gebührt in der Höhe der Differenz zum Ausgleichszulagenrichtsatz, wobei der Grundbetrag und der Ergänzungsbetrag 60% des täglichen Nettoeinkommens nicht überschreiten dürfen.
 
Familienzuschlag
 
Kinder werden beim Arbeitslosengeld berücksichtigt. Jede zuschlagsberechtigte Person bekommt einen Familienzuschlag, der täglich € 0,97 beträgt. Außerdem haben Sie unter Umständen Anspruch auf einen Ergänzungsbetrag, wenn der Grundbetrag unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt.
 
Der Ergänzungsbetrag gebührt in der Höhe der Differenz zum Ausgleichszulagenrichtsatz, wobei der Grundbetrag, der Ergänzungsbetrag und die Familienzuschläge 80% des täglichen Nettoeinkommens nicht überschreiten dürfen.
 
Kann ich zum Arbeitslosengeld dazu verdienen?
 
Melden Sie dem AMS jede Erwerbstätigkeit. Tun Sie das nicht und werden Sie bei einer nicht gemeldeten Tätigkeit angetroffen, so wird unwiderlegbar angenommen, dass die Arbeit über der Geringfügigkeitsgrenze bezahlt wurde.
 
Sie verlieren dadurch nicht nur das Arbeitslosengeld für die Dauer der Tätigkeit.
 
Sie müssen sogar mit einer Rückforderung für zumindest 4 Wochen rechnen.
 
Achtung!
 
Sie können bis zur „Geringfügigkeitsgrenze“ dazu verdienen, ohne dass Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gekürzt werden.
 
2018 beträgt diese Geringfügigkeitsgrenze 438,05 € brutto monatlich.
 
Auszahlung des Arbeitslosengeldes
 
Sie erhalten das Arbeitslosengeld immer monatlich im Nachhinein, ca. um den 8. des Monats.
 
Das AMS überweist Ihnen das Geld auf das Girokonto bzw. per Post. Dasselbe gilt für die Notstandshilfe.
 
Abfertigung & Arbeitslosengeld
 
Die Auszahlung einer Abfertigung hat keine Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.
 
Zeiten der Arbeitslosigkeit als Pensionszeiten
 
Für Personen, die vor dem 1.1.2005 das 50. Lebensjahr vollendet haben, gelten die Zeiten, in denen sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung.
 
Für Menschen, die ab 1.1.1955 geboren wurden, werden Zeiten, in denen sie Leistungen vom AMS beziehen, auf dem Pensionskonto als Beitragszeiten angerechnet.
 
Die Beitragszeiten, die Sie während eines Arbeitslosengeldbezuges erwerben, werden mit 70 % der Beitragsgrundlage bewertet, die für die Bemessung des
 
Arbeitslosengeldes herangezogen wurde (=durchschnittlicher Bruttolohn von einem bestimmten Zeitraum).
 
Zeiten des Bezuges von Notstandshilfe werden mit 64 % der Beitragsgrundlage bewertet.
 
Beitragszeiten werden auch dann angerechnet, wenn Sie keine Notstandhilfe bekommen, weil das Partnereinkommen zu hoch ist.
 
Es zahlt sich daher jedenfalls aus, einen Antrag auf Notstandshilfe zu stellen!
 
Beispiel: Wie viel geht aufs Pensionskonto?
 
Ihr Einkommen Beitragsgrundlage für Pensionskonto Zum Beispiel Aufs Pensionskonto gehen pro Monat…
 
Lohn oder Gehalt Ihr Bruttolohn € 1.000 17,80 Euro 
 
Arbeitslosengeld 70 % vom ehemaligen Bruttolohn (=1.000 Euro) € 700 
12,46 Euro 
 
Notstandshilfe 64 % vom ehemaligen Bruttolohn (=1.000 Euro) € 644 11,46 Euro 
 
 
Achtung!
 
Die Art, wie Sie Ihren Job beenden, beeinflusst den Beginn des Arbeitslosengeldbezugs:
 
Eine “schuldhafte” Beendigung (fristlose Entlassung) oder freiwillige Lösung des (freien) Dienstverhältnisses führt dazu, dass Sie für die ersten vier Wochen (28 Tage) kein Arbeitslosengeld erhalten.

Yayınlama: 06.09.2018
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