Coronapläne, die ab dem 1. Juli in Österreich gelten sollen
Heute Abend will die Regierung ihre Pläne zum “Sommer der Lebensfreude” deutlich machen, welche Nachtgastronomie, Großveranstaltungen und FFP2-Masken einschließt.
Heute, Montagabend, soll die Verordnung zu den weiteren Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus erlassen werden. Sie sollen einen „Sommer der Lebensfreude“ möglich machen, wie die türkis-grüne Bundesregierung vorab angekündigt hat. Bleibt es bei dem bisher Verkündeten, sollen die neuen Regelungen ab dem 1. Juli gelten.
Die wesentlichsten Änderungen dürften die Maskenpflicht betreffen: Fast überall, wo die „3G“-Regel gilt – eine Person also nachweisen muss, dass sie geimpft, genesen oder getestet ist –, soll das Tragen von Masken fallen. Das betrifft die Gastronomie, den Tourismus, Kultur- und Freizeitbetriebe, Sportstätten und Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen. Ausgenommen bleiben nach Angaben des Gesundheitsministeriums körpernahe Dienstleister, wie Friseure, die öffentlichen Verkehrsmittel und Museen. Hier muss künftig zumindest ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Gleiches gilt für Geschäfte: Zwar sind Mund und Nase weiterhin zu bedecken, dafür fällt die Quadratmeterregel. Soll heißen: Es muss beim Betreten nicht mehr gezählt werden, wie viele Kunden (schon) drinnen sind.
Im privaten Bereich, wie “diepresse.at” berichtete, sollen mit 1. Juli alle Kontakt- und Abstandsregeln fallen.
Fest steht: Zuletzt angekündigt wurde, dass die Sperrstunde fallen soll – unter Berücksichtigung der 3G-Regel (nur, wer vorweisen kann, gegen das Virus geimpft, von einer Infektion genesen oder negativ auf eine solche getestet zu sein, erhält Zutritt). Zudem soll das Tanzen im Club und Trinken an der Bar wieder möglich werden.
Ursprünglich war einzig in Pflegeheimen und Spitälern noch eine FFP2-Pflicht geplant, diese dürfte nun aber auch hier durch eine Pflicht zum Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes (MNS) ersetzt werden, wie es am Montag aus dem Gesundheitsministerium hieß.
Veranstaltungen mit Sitz- oder Stehplätzen dürften ab 1. Juli wieder ohne Publikumsobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen abgehalten werden. Das betrifft Kunst und Kultur, aber auch den Sportbereich, inklusive des Gastronomieangebots. Für Veranstaltungen gilt eine Anzeigenpflicht ab 100 Personen und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht. Im privaten Bereich sollen mit 1. Juli alle Kontakt- und Abstandsregeln fallen.
Nächster Schritt am 22. Juli?
Weitere Erleichterungen könnten dann am 22. Juli folgen. Dann sind etwa der Wegfall der Registrierungspflicht in der Gastronomie und bei Veranstaltungen geplant sowie eine weitere Lockerung der MNS-Pflicht.
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