Das Verbot von Kopftüchern in Kindergärten fällt

Das bisherige Kopftuchverbot in Kindergärten soll fallen. Das Verbot wird nicht mehr in die neue 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern aufgenommen, wie das Bundeskanzleramt am Donnerstagnachmittag gegenüber der APA bestätigte.

Das Verbot von Kopftüchern in Kindergärten fällt

Im Moment wird zwischen Bund und Ländern eine neue 15a-Vereinbarung verhandelt, da die derzeit gültige Regelung Ende August ausläuft. Einer der letzten Knackpunkte war das Kopftuchverbot – die Länder hatten sich dagegen gewehrt, die Themen Kinderbetreuung und Kopftuchverbot miteinander zu verbinden und die Verfassungskonformität der Regelung infrage gestellt.

Für die Volksschulen ist die von der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Regelung bereits vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben worden. Für die Kindergärten sind die entsprechenden Landesgesetze (außer in Salzburg und Tirol) dagegen noch in Kraft, wie “orf.at” berichtete. Mangels eines bisher bekanntgewordenen Falls eines kopftuchtragenden Mädchens im Kindergarten wurde der Rechtsweg auch noch nicht beschritten.

Verfassungsdienst geht von Aufhebung durch VfGH aus

In seiner knappen Stellungnahme geht der Verfassungsdienst aber davon aus, dass die durch die Vereinbarungsbestimmung „geforderten landesgesetzlichen Bestimmungen gegebenenfalls ebenso vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben werden“ würden. „Der Unterschied zwischen der aufgehobenen Gesetzesbestimmung und der fraglichen Vereinbarungsbestimmung liegt lediglich in der betroffenen Altersgruppe.“

Erbost reagierte die FPÖ. „Die ÖVP fällt bei eigenen Gesetzen im Liegen um“, so Generalsekretär Michael Schnedlitz. „Das Kopftuchverbot an Kindergärten und Schulen dient den Mädchen und Frauen mehr als jedes Gendersternchen oder Binnen-I und steht als Beitrag für Selbstbestimmung und Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern.“

„Kindergartenmilliarde“ soll kommen

Die neue 15a-Vereinbarung könnte nun am Freitag im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz in Vorarlberg präsentiert werden. Darin enthalten sein dürfte laut APA eine über die kommenden fünf Jahre verteilte „Kindergartenmilliarde“, mit der die Länder Geld für Pflichtkindergartenjahr, Ausbau des Angebots und Sprachförderung erhalten.

Über die nächsten fünf Jahre gibt es für die Länder 200 Mio. Euro jährlich für die Elementarpädagogik. Zuletzt waren es noch 125 Mio. (2018/19) bzw. 142,5 Mio. (2019/20 bzw. 2021/22) für alle neun Bundesländer zusammen.

Die Laufzeit des Vertrags wird von bisher drei auf fünf Jahre verlängert. Eine solche „Kindergartenmilliarde“ war von SPÖ und Sozialpartnern zuletzt angesichts des Personalmangels in den Kindergärten und zur qualitativen Verbesserung des Angebots vehement eingefordert worden – allerdings pro Jahr.

Mittel flexibler einsetzbar

Im Rahmen der neuen Vereinbarung sollen die Länder die zur Verfügung gestellten Mittel außerdem flexibler als bisher einsetzen können, wie der APA von mehreren Seiten bestätigt wurde. Von den jährlich 200 Mio. sind demnach 80 Mio. Euro für die Besuchspflicht reserviert (bisher 70 Mio. pro Jahr).

Bei den übrigen Mitteln ist weiterhin eine Kofinanzierung von Bund und Ländern vorgeschrieben. Hier sollen rund die Hälfte für den Ausbau des Angebots (vor allem für die Null- bis Dreijährigen) und rund ein Fünftel für die sprachliche Frühförderung fixiert sein. Die übrigen 30 Prozent sollen flexibel für diese beiden Bereiche eingesetzt werden können, bisher lag der flexible Anteil bei zehn Prozent.

Uneinigkeit über einheitliche Qualitätskriterien

Der Bund hat außerdem angekündigt, im neuen Vertrag verbindlichere einheitliche Qualitätskriterien (etwa Gruppengröße, Betreuungsschlüssel) durchzusetzen. Vor allem die Grünen machen in diese Richtung Druck. Allerdings sei Qualität in den Verhandlungen kaum ein Thema gewesen und die Qualitätskriterien nur vage formuliert, wie Ländervertreter gegenüber der APA beklagen.

Sinnbild dafür sei, dass die abschließende Verhandlungsrunde nicht mit Bildungs- oder Familienressort stattgefunden hätte, sondern zwischen Finanzlandesreferenten und Finanzministerium. Wirklich strenge Qualitätskriterien würden von einem Teil der Länder freilich wegen der extrem unterschiedlichen Ausgangslage ohnehin abgelehnt.

Yayınlama: 20.05.2022
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