Die aktuellen CoV-Regeln
Mit dem 1. Juni fällt die Maskenpflicht im gesamten Handel, im öffentlichen Verkehr und in der Behindertenhilfe. Außerdem wurden die Regelungen für den Grünen Pass angepasst.
Das Tragen der Maske ist nur auf spezifische Bereiche eingeschränkt worden. Diese sind Krankenanstalten, Kuranstalten und sonstige Orte, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, sowie Alters- und Pflegeheime.
Die Maskenpflicht fällt im öffentlichen Verkehr, im gesamten Handel und in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Für Wien wäre es jedoch möglich, eine verschärfte Regelung einzuführen. In der Hauptstadt muss weiterhin eine FFP2-Maske in allen Massenbeförderungsmitteln sowie in geschlossenen Stationen, Bahnhöfen und Bahnsteigen getragen werden. In der Apotheke gilt die Maskenpflicht in Wien weiterhin.
Die „neuen fachlichen Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums“ wurden beim Grünen Pass in die Verordnung übernommen. Drei Stiche sind für die Grundimmunisierung nun nötig. Eine Genesung ist weiter sechs Monate gültig, ersetzt aber jedoch keine Impfung mehr.
Die Mindestabstände zwischen den Impfungen werden weiterhin medizinisch empfohlen, sind jedoch aber nicht mehr Voraussetzung für das Ausstellen eines Impfzertifikats. Die Übergangsfrist für die Änderungen beim Grünen Pass gilt bis zum 23. August. Gültige und bereits ausgestellte Impfzertifikate behalten bis dahin ihre Gültigkeit. Die Impfzertifikate werden über den Sommer auf Basis der Änderungen neu ausgestellt. Auf gesundheit.gv.at können die neuen Zertifikate abgerufen, oder bei Apotheken, Ärztinnen und Ärzten ausgedruckt werden.
Bei der 3-G-Regel entfällt der Nachweis nun auch für jene Personen, die aufgrund fehlender Immunantwort auf eine Impfung auch nicht der Impfpflicht unterliegen würden. Als Bestätigung dafür reicht jene, die man bereits für eine Impfpflichtausnahme bekommen hat. Eine Ausnahme gibt es hier auch bei Schwangerschaft und Gefahr für die Gesundheit durch eine Impfung.
Die Coronavirus-Impfpflicht ist weiter bundesweit ausgesetzt. Mitte März hätte eigentlich bei Verstoß gegen die Pflicht gestraft werden sollen, wurde aber auf die Empfehlung der Expertenkommission verlängert.|©DerVirgül