Durch Softwarefehler falsche Rezeptangaben

Wegen einer Softwarepanne sei es bei der elektronischen Gesundheitskarte ELGA zu falschen Einnahmeempfehlungen auf Rezept gekommen.
Die Betroffenen Personen seien kontaktiert worden, bestätigt das Gesundheitsministerium.

Durch Softwarefehler falsche Rezeptangaben

„Apotheken bedienen sich privater Softwareprodukte. Bei einem dieser Softwareanbieter kam es aufgrund eines Fehlers in der eingesetzten Software zu einer von der ärztlichen Verordnung abweichenden Anzeige einer Dosierungsinformation“, hieß es in einer der APA übermittelten Stellungnahme von Apotheker- und Ärztekammer, dem Dachverband der Sozialversicherungsträger, der ELGA GmbH und der Pharmazeutischen Gehaltskasse.

1.000 Patienten betroffen

Es gehe nach bisherigen Erkenntnissen um 33 von rund 1.400 Apotheken in Österreich, mit Schwerpunkt Wien, wie der “orf.at” berichtet. „Von dem Fehler sind aktuell rund 1.000 Patientinnen und Patienten betroffen“, hieß es zur APA. „Die Apothekerinnen und Apotheker stehen persönlich in Kontakt mit allen betroffenen Patientinnen und Patienten sowie den verschreibenden Ärztinnen und Ärzten, um die Medikation auf Richtigkeit zu kontrollieren.“

Es liege kein Fehler in der zentralen Anwendung der E-Medikation vor. Die veränderte Einnahmeempfehlung werde auch in der Abgabeinformation in E-Medikation gespeichert. Damit nachfolgend behandelnde Ärztinnen und Ärzte bei einer nächsten Verordnung nicht auf diese falsche Einnahmeregelung zurückgreifen und irrtümlich übernehmen, wurden die niedergelassenen Mediziner über den Softwarefehler informiert.

Aufklärung in Arbeit

Aufgefallen sei der Fehler „durch die aufmerksame Kontrolle und enge Zusammenarbeit einer Ärztin und einer Apothekerin in Wien“, so die Systempartner. „Bei allen 33 Apotheken, bei denen diese Software im Einsatz ist, wurde unverzüglich eineingespielt, um den technischen Fehler zu beheben.“

Zudem sei vom Hersteller ein Sicherheitsmonitoringsystem installiert worden, das täglich Analysen der Datenkonsistenz durchführe und etwaige Fehler umgehend identifizieren könne. „In allen anderen rund 1.370 Apotheken funktionieren die Softwareprogramme alle einwandfrei“, wurde betont.

RadiothekLogo von oe1 18.10.2021, 12.00 Uhr
Softwarefehler und falsche Dosierung
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Ö1 Mittagsjournal

Das Gesundheitsministerium sei informiert. Apotheker- und Ärztekammer, ELGA GmbH, der Dachverband der Sozialversicherungsträger und die Softwarefirma „sind dran, dies umfassend aufzuklären“, hieß es auf APA-Anfrage auch aus dem Ressort von Minister Wolfgang Mückstein (Grüne).

Beginn der Falschdosierungen nicht bekannt

Die „Kronen Zeitung“ zitierte den steirischen Ärztekammer-Vizepräsidenten Dietmar Bayer: „Bis jetzt ist es in 60 Fällen zu einer gefährlichen Falschdosierung gekommen. Wir hoffen, dass niemand zu Schaden gekommen ist.“ Es sei nicht bekannt, wann der Fehler begonnen habe. „Dazu muss eine forensische Analyse von einem Gutachter gemacht werden.“

„Zur Zeit ist kein Fall bekannt, in dem die von der Software falsch angezeigte Einnahmeempfehlung im Zuge der Arzneimittelabgabe tatsächlich an eine Patientin oder einen Patienten weitergegeben worden ist“, hieß es in einer Aussendung der Apothekerkammer. „Was die Apotheken überprüft haben, waren die möglichen Daten der letzten beiden Monate“, sagte Apothekerkammer-Präsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr. Nun solle abgeklärt werden, ob es schon früher zu Softwarefehlern kam.

Ärtzekammer alarmiert

Der Vizepräsident der Ärztekammer und Obmann der niedergelassenen Ärzte, Johannes Steinhart, zeigte sich im Ö1-Mittagsjournal alarmiert: „Da muss man einmal die Apotheken allen Ernstes zur Verantwortung ziehen und sagen ‚schaut’s, dass ihr eine ordentliche Software habt‘.“ Wenn die Apotheken nicht in der Lage seien, Medikamente so zu verteilen, müssen man es anders lösen. Dann müsse man sich etwa die Ausgabe von Medikamenten bei Ärztinnen und Ärzten überlegen. „Dann wäre keine EDV dazwischen, die einen Fehler macht“, so Steinhart.

Von Ärzten verordnete bzw. von Apotheken abgegebene Medikamente und wechselwirkungsrelevante, nicht rezeptpflichtige Arzneimittel sind in der E-Medikation gespeichert. Über einen auf dem Rezept aufgedruckten Code werden in der Apotheke die Verordnungen abgerufen.

Yayınlama: 18.10.2021
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