Faeser verbietet Islamisches Zentrum Hamburg
Es ist ein Schritt, den man in Hamburg seit Langem erwartet, ja herbeigesehnt hat: Am frühen Mittwochmorgen durchsuchten Polizisten die sogenannte Blaue Moschee in Hamburg, nachdem der Betreiber, das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), zuvor durch das Bundesinnenministerium verboten worden war.
Das IZH sei eine extremistische Organisation des Islamismus, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge, teilte das Bundesinnenministerium am Mittwochmorgen mit. In acht Bundesländern wurden den Angaben zufolge 53 Objekte der Organisationen durchsucht. Neben Hamburg waren das unter anderem Berlin, Bremen, Niedersachsen und Bayern. In Hessen wurden Objekte in Frankfurt und Bad Homburg durchsucht. Das Vermögen des IZH und seiner bundesweiten Teilorganisationen, die ebenfalls verboten wurden, wurde beschlagnahmt. Offenbar gilt das auch für das Gebäude der Blauen Moschee in Hamburg.
Das IZH propagiere eine islamistische, totalitäre Ideologie in Deutschland, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Diese Ideologie richte sich gegen die Menschenwürde, gegen Frauenrechte, eine unabhängige Justiz und den demokratischen Staat. Das Verbot bezeichnete sie als „weiteren konsequenten Schritt gegen islamistischen Extremismus“.
Irans langer Arm
Die Imam-Ali-Moschee, in Hamburg nur Blaue Moschee genannt, mit Sitz an der Außenalster gilt als verlängerter Arm des iranischen Regimes und Zentrum der islamistischen Szene in Deutschland.
Seit rund 30 Jahren bildet sie einen Schwerpunkt in den Berichten des Hamburger Verfassungsschutzes. Im jüngsten heißt es dazu etwa, das IZH sei ein wichtiges Instrument des Teheraner Regimes, vom IZH publizierte Manuskripte stünden im „diametralen Gegensatz zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes“.
Seit Jahren gibt es in Hamburg Rufe nach einem Verbot des IZH. Laut waren sie zuletzt wieder nach der Demonstration der islamistischen Gruppierung „Muslim Interaktiv“ im April geworden, bei der die Einführung eines Kalifats gefordert worden war. Die Opposition hatte den Behörden Untätigkeit vorgeworfen. Doch sind der Stadt beim Umgang mit Demonstrationen und dem IZH die Hände gebunden. In Sachen Vereinsverbote konnte man nur auf Berlin verweisen.
Entsprechend groß war nun die Erleichterung. „Dieser Tag tut Hamburgs Stadtgesellschaft gut“, sagte Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) zum Verbot des IZH am Mittwoch. Radikaler Islamismus und Antisemitismus hätten keinen Platz in einer weltoffenen, demokratischen und freien Hansestadt. Die Hamburger Sicherheitsbehörden seien konsequent gegen das islamistische Zentrum vorgegangen und hätten das Verbotsverfahren des Bundes mit unterstützt.
Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) teilte mit, die Schließung „dieses Außenpostens des menschenverachtenden iranischen Regimes“ sei ein „echter Wirkungstreffer gegen den islamischen Extremismus“. Die Behörden würden auch in Zukunft mit aller Härte und Konsequenz gegen jede Form des Islamismus vorgehen und dabei alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Von der oppositionellen CDU in Hamburg hieß es am Mittwoch, das Verbot des IZH komme „viel zu spät“.
Bundestag forderte nach 7. Oktober Schließung
Immer wieder war von Bundesinnenministerin Faeser gefordert worden, das IZH zu verbieten. Im Herbst 2022 hatten die Ampelfraktionen im Bundestag sogar einen Antrag gestellt mit der Aufforderung, das Innenministerium solle prüfen, „ob und wie das Islamische Zentrum Hamburg als Drehscheibe der Operationen des iranischen Regimes in Deutschland geschlossen werden kann“. Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober forderte der Bundestag dann einstimmig, die Regierung solle auf eine Schließung des IZH hinwirken.
Kurz nach dem Terrorangriff hatte Faeser ein Betätigungsverbot der Hamas in Deutschland ausgesprochen. Am 16. November 2023 waren dann 55 Objekte in sieben Bundesländern durchsucht worden, um Beweismittel gegen das IZH zu sammeln. Die haben laut Innenministerium die Verdachtsmomente so sehr erhärtet, dass nun das Verbot des IZH und seiner Teilorganisationen ausgesprochen werden konnte.
Dagegen können die Vertreter des Zentrums beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klagen. Diese Option war in Faesers Haus auch immer als Hürde für ein Verbot genannt worden. Denn immerhin schließt Faeser mit der Blauen Moschee auch ein Gebetshaus. „Wir handeln nicht gegen eine Religion“, erklärte Faeser am Mittwoch. Nach außen wolle das IZH den Eindruck erwecken, eine tolerante und rein religiöse Einrichtung zu sein, ohne jegliche politische Agenda oder Anbindung.
Das IZH und sein Leiter seien laut Bundesinnenministerium aber vom „Obersten Revolutionsführer“ Irans ausdrücklich angewiesen, sich „intensiv und unerschütterlich für die Grundlagen der Revolution einzusetzen, ohne Kompromisse einzugehen“. Damit propagiere das IZH eine Gesellschaft außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, also ohne freie Wahlen, ohne Minderheitenschutz, ohne Gewaltenteilung und mit einer religiösen Justiz. Das IZH hat die Vorwürfe stets bestritten.| faz.net