Handel: Arbeiten in der Weihnachtszeit

Das “Arbeiten in der Weihnachtszeit” ist für Handelsangestellte genau geregelt, es gelten einige Sonderbestimmungen. Arbeiten an den “Einkaufssamstagen” Was sagt das Gesetz? – An den 4 Samstagen vor dem 24. Dezember dürfen die Geschäfte bis 18 Uhr offen halten. Das sind heuer der 30.11, 7.12., 14.12. und der 21.12. – Die Regelung, dass jeder 2. […]

Handel: Arbeiten in der Weihnachtszeit

Das “Arbeiten in der Weihnachtszeit” ist für Handelsangestellte genau geregelt, es gelten einige Sonderbestimmungen.

Arbeiten an den “Einkaufssamstagen”

Was sagt das Gesetz?

– An den 4 Samstagen vor dem 24. Dezember dürfen die Geschäfte bis 18 Uhr offen halten. Das sind heuer der 30.11, 7.12., 14.12. und der 21.12.

– Die Regelung, dass jeder 2. Samstag frei sein muss, gilt nicht für diese Einkaufssamstage vor Weihnachten. Sie können also an allen 4 Samstagen eingesetzt werden.

Hinweis

Für Lehrlinge unter 18 Jahren sind Überstunden verboten.

Wie viel bekommen Sie für Ihre Arbeit?

Wie viel Sie für die Arbeit an den Adventsamstagen bezahlt bekommen müssen, hängt von Ihrer Arbeitszeit-Einteilung an den übrigen Samstagen im Jahr ab.

– Wenn Sie von Jänner bis November im Monat öfter als einen Samstag nach 13 Uhr gearbeitet haben, dann bekommen Sie an den 4 Adventsamstagen ab 13 Uhr Überstunden mit 100 Prozent Zuschlag – egal, ob Sie vollzeit-, teilzeit- oder geringfügig beschäftigt sind oder ob Sie grundsätzlich nur samstags arbeiten.

– In allen anderen Fällen haben Sie Anspruch auf Überstundenzuschläge nur dann, wenn Sie entweder die für den Tag vereinbarte Normalarbeitszeit oder die wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten haben.

Zeitausgleich statt Geld?

Wollen Sie für Ihre Überstunden lieber Zeitausgleich nehmen, dann müssen Sie dies mit Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber im Vorhinein so vereinbaren. 2 Varianten stehen zur Auswahl:

– Sie nehmen für jede gearbeitete Stunde frei und lassen sich nur den Zuschlag auszahlen.

– Sie nehmen sich für jede gearbeitete Stunde im entsprechenden Verhältnis frei.

Beispiel

Für eine 100prozentige Überstunde erhalten Sie 2 Stunden Freizeit.

Was gilt am Weihnachtstag und am Silvestertag?

Für den Weihnachts- und Silvestertag gibt es spezielle Regelungen:

Am 24. Dezember endet die Normalarbeitszeit um 13 Uhr.

Am 31. Dezember endet die Normalarbeitszeit um 17 Uhr.

Ausnahmen:

Ausnahmen gelten für den Verkauf von Christbäumen, Süßwaren und Naturblumen und am 31. Dezember zusätzlich für den Verkauf von Feuerwerkskörpern und Lebensmittel.

Die ausgefallenen Stunden (wenn Sie sonst an diesen Tagen länger zu arbeiten hätten) müssen entlohnt werden.

Arbeiten Sie am 24.12. tatsächlich nach 13 Uhr beziehungsweise am 31.12. nach 17 Uhr, dann sind dies Überstunden und auch als solche abzugelten.

Arbeiten am Sonntag

Die Arbeit an Sonntagen ist durch das Arbeitsruhegesetz grundsätzlich verboten. Der Sonntag ist daher auch rund um Weihnachten arbeitsfrei – bis auf ganz wenige Ausnahmen (z.B. Bahnhofsgeschäfte).

Arbeiten am 8. Dezember

Dieser Feiertag fällt heuer auf einen Sonntag. Die Geschäfte dürfen an diesem Tag nicht öffnen!/AK Wien

© Bild:virgül

 

 

Yayınlama: 15.12.2019
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