Indexierung der Familienbeihilfe laut EuGH rechtswidrig
Nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich rechtswidrig.
Es Verstöße gegen Unionsrecht, die Höhe der Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen Steuervorteilen für EU-Bürger, welche in Österreich arbeiten, aber deren Kinder im Ausland leben, anzupassen. Zu diesem Urteil kamen die Luxemburger Richter am Donnerstag.
Nun drohen Österreich Nachzahlungen. Aus seitens des Familienministeriums sei man „für alle etwaigen Rechtsfolgen durch das Urteil des Gerichtshofs vorbereitet”. Im Mai wurden bereits Rückstellungen in Höhe von 220 Millionen Euro von der Ressortchefin Susanne Raab (ÖVP) gebildet.
Die Indexierung der Familienbeihilfe war ein Prestigeprojekt der ersten türkis-blauen Regierung. Die Höhe der Familienleistungen und Kinderabsetzbeträge für EU-Bürger, die in Österreich arbeiten, wurde an die Lebenshaltungskosten des Landes angepasst, in dem die Kinder leben. So erhalten Anspruchsberechtigte für Kinder in Irland aufgrund der Indexierung mehr, wohingegen Kinder in Rumänien weniger als die Hälfte dessen erhalten, was für ein Kind in Österreich ausgezahlt wird.
Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt dies gegen die EU-Vorschriften zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und sei diskriminierend. Im Mai 2020 reichte die Brüsseler Behörde deshalb eine Klage beim EuGH ein.|©DerVirgül