IS-Anhängerin: Ministerium prüft Rückholung von Kindern aus Syrien
“Kindeswohl steht im Mittelpunkt”, heißt es beim Außenministerium. Salzburgerin mit zwei Kindern in kurdischem Internierungslager.
Das Außenministerium prüft die Rückholung zweier Kinder, die mit ihrer 22-jährigen Mutter aus Salzburg in einem kurdischen Internierungslager in Nordsyrien sitzen.
“Es werden alle Umstände des Falles geprüft.
Das Kindeswohl steht für das BMEIA dabei im Mittelpunkt”, teilte der Sprecher des Außen- und Europaministeriums (BMEIA), Peter Guschelbauer, am Dienstag der APA mit.
Die 52-jährige Mutter der Salzburgerin hatte versucht, sie und ihre Kinder mit Schleppern aus Syrien zu holen.
Weil sie im Dezember 2017 einem Mittelsmann 6.000 Euro übergeben hatte, wurde die Frau wegen Terrorismusfinanzierung angeklagt.
Am 13. Juni sprach das Landesgericht Salzburg sie aber von diesem Vorwurf frei.
Der damalige Teenager Maria G. war Ende Juni 2014 über die Türkei nach Syrien gereist, ein halbes Jahr nach ihrer Konversion zum Islam.
Seit Juni 2015 ist sie mit Europäischem Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben.
Infolge der militärischen Niederlage des IS kam sie in ein Internierungslager, wo sie von ihrer Mutter auch besucht worden sei.
Laut dem Verteidiger ihrer Mutter werde die syrisch-kurdische Verwaltung des Gefangenenlagers die Salzburgerin freilassen, “wenn das Außenministerium offiziell eine Mitteilung macht, dass die Frau und ihre eineinhalb und dreieinhalb Jahre alten Kinder nach Österreich zurückkommen sollen”.
“Das Außenministerium hat in dieser Region nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten”, teilte der Ministeriumssprecher der APA mit.
Es bestehe eine Reisewarnung und es fehlten staatliche Ansprechpartner, doch sei man mit den Angehörigen in Österreich, den österreichischen Sicherheitsbehörden und mit internationalen Organisationen in Kontakt, etwa auch, “um die notwendige medizinische Betreuung zu gewährleisten”.