Justiz: Razzia bei Blümel nicht wegen Kalendereintrags
Nach den Angriffen der ÖVP auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat das Justizministerium heute klargestellt, dass der Eintrag „Kurz“ im Kalender von Novomatic-Gründer Johann Graf kein „entscheidender Grund“ für die Anordnung der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) gewesen sei. Die WKStA habe den Termin „nicht als rechtlich relevant“ für die Maßnahme betrachtet. Das […]
Nach den Angriffen der ÖVP auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat das Justizministerium heute klargestellt, dass der Eintrag „Kurz“ im Kalender von Novomatic-Gründer Johann Graf kein „entscheidender Grund“ für die Anordnung der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) gewesen sei. Die WKStA habe den Termin „nicht als rechtlich relevant“ für die Maßnahme betrachtet.
Das Justizministerium hielt in einer Aussendung fest, dass „dieser Termin in der Anordnung, die insgesamt zwölf Seiten umfasst, lediglich am Rande in nur einem Satz erwähnt“ werde. Ausschlaggebend für die Hausdurchsuchung ist laut dem Justizministerium hingegen der medial thematisierte SMS-Verkehr zwischen Blümel und Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann gewesen. Dieser sei als „rechtlich relevant“ eingestuft worden. Neumann hatte im Juli 2017 an Blümel geschrieben und um einen Termin beim damaligen Außenminister Sebastian Kurz gebeten, um über eine Spende und „eines Problems, das wir in Italien haben“, zu sprechen.
Für ÖVP „irreführend“
Die ÖVP bezeichnete die Darstellung des derzeit von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) geführten Justizministeriums als „irreführend“, denn die Akten der WKStA würden dieser Argumentation widersprechen. Schließlich begründe diese ihren Verdacht damit, dass Neumann über Blümel versucht habe, einen Termin bei Kurz zu bekommen. Nach Ansicht der ÖVP fuße diese Annahme „sehr wohl“ auf dem Termin Grafs mit „Kurz“ und laut Akten der WKStA auch auf dem Kalendereintrag.
Auch sehe die WKStA in den Akten „keinen Bezug“ zur früheren Aufsichtsrätin Martina Kurz, der Schwiegertochter Grafs, und nimmt an, dass es sich beim Kalendereintrag um Sebastian Kurz handelt, betonte die ÖVP. Und zudem weise die WKStA explizit im Zusammenhang mit einem Treffen wegen einer Spende auf den betreffenden Kalendereintrag hin. Denn in den Akten halte die WKStA fest, dass im elektronischen Kalender Neumanns nach der Chatnachricht an Blümel kein Treffen in „unmittelbarer zeitlicher Nähe eingetragen ist“, verweist aber auf den Eintrag mit dem Betreff „Kurz“ im Terminkalender der persönlichen Sekretärin von Graf vom 25. Juli.
„Ohne Ansehen der Person“
Die ÖVP hatte wiederholt kritisiert, dass die Hausdurchsuchung aufgrund einer Namensverwechslung erfolgt sei. Bei betreffendem Eintrag im Kalender von Graf handelte es sich nämlich um Martina Kurz, wie diese das auch in einer eidesstattlichen Erklärung festhielt.
Das Justizministerium hielt fest, „dass die Staatsanwaltschaften gesetzlich verpflichtet sind, bei entsprechender Verdachtslage Ermittlungsschritte zur Aufklärung des Sachverhalts zu setzen. Dabei ermitteln sie alle Umstände, die gegen den Beschuldigten sprechen, aber auch alle, die ihn entlasten. Dies geschieht ohne Ansehen der Person.“/ORF