Kaum Abweisungen an der Grenze zu Österreich

Der Streit um Zurückweisungen an der deutschen Grenze führte im Sommer 2018 beinahe zum Bruch der Union. Laut einem Bericht wurden seitdem nur 36 Asylbewerber abgewiesen.

Kaum Abweisungen an der Grenze zu Österreich

Beinahe wäre die große Koalition an der Debatte über Zurückweisungen an der deutsch-österreichischen Grenze gescheitert – gut ein Jahr später ist klar: Seit August 2018 wurden gerade einmal 34 Flüchtlinge direkt an der Grenze abgewiesen und zurück nach Griechenland geschickt.

Das berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken im Bundestag.

Nach Spanien wurden im gleichen Zeitraum demnach sogar nur zwei Flüchtlinge zurückgeschickt.

Deutschland hatte im August 2018 nach wochenlangem Streit zwischen CDU und CSU zunächst ein Abkommen mit Griechenland zur Rücknahme von Flüchtlingen geschlossen; wenig später folgte auch eine Vereinbarung mit Spanien.

CSU-Innenminister Horst Seehofer hatte im Streit mit der Schwesterpartei CDU zuvor gedroht, Flüchtlinge im Zweifelsfall im Alleingang an der Grenze abzuweisen.
Die Abkommen sehen vor, dass Deutschland Flüchtlinge innerhalb von 48 Stunden und damit sehr viel schneller zurückschicken kann als bislang.

Voraussetzung ist, dass schon bei der Einreise klar wird, dass die Menschen bereits in einem der Partnerländer einen Asylantrag gestellt haben.

Laut den Dublin-Regeln ist dasjenige EU-Land für die Bearbeitung der Anträge zuständig, das die Antragsteller als erstes betreten haben, also in der Regel einer der Außenstaaten Griechenland, Spanien oder Italien.
 

“Überhaupt nicht zulässig”

Die Linksfraktion im Bundestag hegt laut Süddeutscher Zeitung weiter Zweifel daran, ob die Zurückweisungen mit Europarecht vereinbar sind.

Es sei “nicht akzeptabel”, dass das Innenministerium weiterhin so tue, als seien die Abkommen mit Griechenland und Spanien zweifelsfrei mit Europarecht vereinbar, sagte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Ulla Jelpke.

“Überhaupt nicht zulässig” seien diese Zurückweisungen schon deshalb, weil dem Innenministerium nach eigenen Angaben “keine belastbaren Erkenntnisse” vorlägen, ob die Betroffenen in Griechenland ihr Asylverfahren weiter betreiben dürfen, sagte Jelpke.

Die Abgeordnete verwies unter anderem auf eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts München, wonach ein nach Griechenland abgeschobener Afghane nach Deutschland zurückgeholt werden musste.

Das Innenministerium sieht in den Abkommen laut dem Bericht “ein klares Signal gegen die Akzeptanz von ungesteuerter illegaler Sekundärmigration”.

Eine entsprechende Vereinbarung mit Italien ist derweil noch nicht in Kraft, obwohl Seehofer sie im September 2018 im Bundestag als “abgeschlossen” bezeichnet hatte.

Als Erklärung verweist die Bundesregierung dem Bericht zufolge auf “interne Prozesse des italienischen Innenministeriums”.

Yayınlama: 03.11.2019
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