Keine verkürzte Quarantäne für Wien

Die Möglichkeit der verkürzten Quarantäne wird in Wien nicht in Anspruch genommen. Dies heißt, dass es ein automatisches Ende der CoV-Quarantäne nach fünf Tagen mit einer folgenden Verkehrsbeschränkung nicht geben wird. Stattdessen bleibt man weiterhin bei dem Freitesten. “Alles Gurgelt” wird auch ab April bestehen bleiben.

Keine verkürzte Quarantäne für Wien

„Im Prinzip gibt der Bund in seiner neuen Empfehlung zwei Optionen zur Auswahl. Und Wien entscheidet sich eben für die Option, die bisher schon sehr erfolgreich durchgeführt wird“, argumentiert Ursula Karnthaler von der MA 15 (Gesundheitsdienst) im Interview mit „Wien heute“, warum man weiter aufs Freitesten nach frühestens fünf Tagen setzt. Ist der CT-Wert über 30, endet die Quarantäne. Nach zehn Tagen endet die Quarantäne automatisch.

Laut den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums kann die Quarantäne für Infizierte schon nach fünf Tagen automatisch enden, wenn diese mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Danach gilt nur mehr eine Verkehrsbeschränkung – man darf zum Beispiel mit FFP2-Maske arbeiten, aber nicht ins Restaurant gehen.

Bei wenigsten gelingt das Freitesten am fünften Tag

Bei dieser Regelung hätte man einerseits Sorge, dass Infizierte krank arbeiten gehen würden, sagt Karnthaler – und dass sie weitere Personen in ihrem Umfeld anstecken könnten. „Natürlich besteht die Vorgabe, dass ich eine FFP2-Maske tragen muss, bei dieser Verkehrsbeschränkung“, so Karnthaler, die Maske würde dann aber wohl ab und zu abgenommen, etwa beim Essen oder im Sozialraum. „Ich kann von niemandem verlangen, dass er acht Stunden arbeitet und nie eine Pause macht.“

Für die Variante des Freitestens versus verkürzte Quarantäne sprechen laut Krisenstab der Stadt Wien auch die Daten: Die Auswertung der Freitestversuche in Wien zeige, dass nur knapp die Hälfte aller positiven Fälle mit so geringen Symptomen belastet ist, dass sie überhaupt einen Versuch unternehmen. Und auch dieser gelingt vergleichsweise selten: Insgesamt können sich damit nur zehn Prozent der erkrankten Personen tatsächlich am fünften Tag und weitere 20 Prozent bis zum neunten Tag freitesten – etwa durch Nachweis eines CT-Wertes von mehr als 30 oder eben ein negatives Ergebnis.

Gebe es eine automatische Entlassung aus der Absonderung, sei davon auszugehen, dass viele Personen noch ansteckend wären, wird gewarnt, wie der “orf.at” berichtet. Die erforderliche Symptomfreiheit für 48 Stunden sei außerdem nur schwer überprüfbar, befand der Krisenstab. Das gelte auch für die Einhaltung des Verbots bestimmter Lebensbereiche wie der Gastronomie.

Freitestversuche zählen nicht zur Testobergrenze

Das Freitesten wird in Wien auch weiterhin über das Programm „Alles Gurgelt“ möglich sein, also auch ab dem 1. April. Die Tests fürs Freitesten würden dabei nicht bei der Testobergrenze des Bundes von fünf PCR-Tests berücksichtigt. Diese würden als behördliche Testungen zählen und nicht als Screening, erklärt Karnthaler gegenüber „Wien heute“.

Das Testangebot von „Alles Gurgelt“ werde jedenfalls auch nach 1. April weitergeführt, betont Karnthaler, ebenso die Teststraßen und die Gurgelboxen. Für Personengruppen, die genauer beobachtet werden, werde es zudem auch künftig mehr Tests zur Verfügung geben, etwa für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Für Kontaktpersonen oder symptomatische Menschen werde es zudem weiterhin behördliche Tests abseits der Testobergrenze geben. Karnthaler betont jedoch auch, dass die genaue Verordnung des Gesundheitsministeriums zu den Tests noch nicht vorliege.

Yayınlama: 25.03.2022
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