Kollektivverträge In diesen Branchen steigen Löhne und Gehälter am stärksten
Abermals Lohnerhöhungen über der prognostizierten Inflationsrate von 2,1 Prozent (OeNB) erwarten die Arbeitnehmer im kommenden Jahr.
Besonders gut sieht es für die Metaller aus, die zum Teil bis zu 4,3 Prozent mehr bekommen. Beamte bekommen im Schnitt 2,76 Prozent Gehaltserhöhung, die Handelsangestellten 2,83 Prozent.
Vom Kollektivvertrag für die Metalltechnische Industrie (FMTI) sind 130.000 Beschäftigte erfasst, die fast 70.000 Beschäftigten der anderen fünf Metaller-Verbände haben einen identen Abschluss erzielt. Ab 1. Juli 2019 gibt es damit Zuschläge von 100 Prozent für die elfte und zwölfte Arbeitsstunde bzw. ab der 51. Wochenstunde.
Der Lohnanstieg selbst ist gestaffelt ausgefallen: Es gibt ein Plus von 3,0 bis 4,3 Prozent. Auch Lehrlinge bekommen mehr Geld.
Die Beamten bekommen eine sozial gestaffelte Gehaltserhöhung zwischen 2,51 Prozent für die hohen und 3,45 Prozent für die niedrigen Einkommen. Im Durchschnitt bedeutet das eine Erhöhung um 2,76 Prozent.
Für die über 400.000 Beschäftigten im Handel gibt es eine Erhöhung von 2,5 Prozent, die unteren Gehaltsstufen werden im Schnitt um 3,2 Prozent erhöht, die Lehrlingsentschädigungen um 8 Prozent.
Pensionen bis zu 1115 Euro werden um 2,6 Prozent angehoben. Danach sinkt der Anpassungsfaktor bis zu einer Pension von 1.500 Euro auf zwei Prozent ab. Wer zwischen 1.500 und 3.402 Euro bezieht, erhält exakt die Teuerung von zwei Prozent abgegolten. Für Pensionen über der ASVG-Höchstpension, in der Regel Beamte, ist ein Pauschalbetrag von 68 Euro vorgesehen.
Keine Aufstockung ihrer Gehälter haben sich für das kommende Jahr die Politiker der obersten Einkommenskategorien (Bundespräsident, Regierungsmitglieder, Staatssekretäre, Nationalratspräsidenten, Klubobleute, Rechnungshofpräsidentin und die drei Volksanwälte) genehmigt. Für einfache Abgeordnete und Bundesräte gibt es hingegen ein an der Inflationsrate angelehntes Plus von zwei Prozent.
Die Löhne und Gehälter für die rund 40.000 Beschäftigten in der Bahnbranche stiegen nach der KV-Einigung (bereits rückwirkend ab 1. Juli 2018) um 3,4 Prozent. Die Veränderungen im Rahmenrecht sehen unter anderem vor, dass künftig Beschäftigte im Bahnsektor Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub für ehrenamtliches Engagement bei der Feuerwehr oder Rettung haben. Wer vorwiegend in der Nacht arbeitet, soll mehr zusätzliche Freizeit erhalten, und zwar mit maximal sieben Tagen im Jahr.” Daneben soll es mehr Flexibilität beim Zeitausgleich geben und eine 38,5-Stunden-Woche soll in Betriebsvereinbarungen möglich sein.