Kranker Zimmerer von Arbeitgeber rückwirkend abgemeldet
Arbeitgeber legte rückwirkend befristeten Vertrag vor. Arbeiterkammer erstritt 741 Euro.
Ein 50-jähriger Zimmerer, der wegen einer schweren Krankheit länger im Krankenstand war, ist im Burgenland von seinem Arbeitgeber rückwirkend bei der Krankenkasse abgemeldet worden. Dieser legte dem Zimmermann einen Vertrag vor, demzufolge das Arbeitsverhältnis von Beginn an befristet gewesen und mittlerweile abgelaufen sei, berichtete die Arbeiterkammer Burgenland in einer Aussendung.
Der 50-Jährige wandte sich mit dem rückwirkend befristeten Vertrag an die Arbeiterkammer (AK), die ihm 741 Euro, eine Korrektur der Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse sowie die Ausstellung und Übermittlung ordnungsgemäßer Abrechnungen erstritt. “Am Vertrag war auch nur die Unterschrift des Arbeitgebers zu finden. Der glaubte, dass er sich mit dieser Masche die Entgeltfortzahlung im Krankenstand sparen könnte”, betonte AK-Arbeitsrechtsexperte Martin Sugetich.
Der Arbeitgeber habe sich “schnell und einfach” von seinem kranken Mitarbeiter trennen wollen. Dieser habe seinen Chef aber stets ordnungsgemäß über seine Erkrankung im September 2018 sowie bevorstehende Spitalsaufenthalte informiert.