Österreich kassiert drei Vertragsverletzungsverfahren

Österreich kassiert drei Vertragsverletzungsverfahren

Österreich habe EU-Regelungen zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel in Insolvenzverfahren, zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen sowie für schnellere Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energien nicht fristgerecht umgesetzt, kritisiert die Brüsseler Behörde.

EU-Kommission: Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie nicht vollständig umgesetzt
Österreich hat laut Kommission die Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie nicht vollständig umgesetzt. Laut Richtlinie müssen die beteiligten Parteien bei Restrukturierung, Insolvenz und Entschuldung die Möglichkeit haben, die Anmeldung von Forderungen, Vorlage von Plänen und Mitteilungen an Gläubiger elektronisch durchzuführen. Sie ist im Juli 2019 in Kraft getreten; die Bestimmungen waren bis 17. Juli 2024 umzusetzen. Österreich und Irland haben laut Kommission bisher keine entsprechenden Maßnahmen mitgeteilt.

Auch ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Rechnungslegungs-, der Transparenz- und der Abschlussprüferrichtlinie (in der durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung geänderten Fassung) haben Österreich und 16 weitere EU-Länder nicht fristgerecht nach Brüssel gemeldet. Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet große sowie börsennotierte Unternehmen, Informationen zu den Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt offenzulegen. Kleinstunternehmen sind ausgenommen. Die neuen Vorschriften gelten für Geschäftsjahre, die am 1. Jänner 2024 oder danach beginnen.

26 Mitgliedstaaten – darunter Österreich – werden von der Kommission aufgefordert, die Bestimmungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vollständig umzusetzen. Die überarbeitete Richtlinie trat im November 2023 in Kraft; einige Bestimmungen mussten bis 1. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Nur Dänemark habe diese Frist eingehalten.

Erster Schritt im Vertragsverletzungsverfahren
Die Kommission richtet nun als ersten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die nationale Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien nicht fristgerecht mitgeteilt haben. Österreich und die anderen betroffenen Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um die Aufforderungsschreiben zu beantworten und ihre Umsetzung abzuschließen. Andernfalls kann die Kommission als nächsten Schritt eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben.

“Es ist ein europapolitisches Armutszeugnis der österreichischen Regierung, sich nicht nur eins, sondern gleich drei Vertragsverletzungsverfahren auf einmal einzuhandeln. Das ist schlichtweg ein Skandal. Österreich war in den letzten Jahren bei der Umsetzung von EU-Gesetzgebung viel zu oft säumig”, kritisierte Andreas Schieder, Leiter der SPÖ-Delegation im EU-Parlament, in einem Statement gegenüber der APA. Evelyn Regner, Mitglied im für die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zuständigen Ausschuss, sagt: “(Mit der Regelung, Anm.) wollen wir Menschen helfen, die Nachhaltigkeit von Unternehmen transparent zu bewerten. Die österreichische Regierung ignoriert dieses Recht der Interessensträger:innen. Deswegen muss die EU nun durch ein Vertragsverletzungsverfahren die rote Linie ziehen und Österreich zum Einlenken zwingen.”

 

Yayınlama: 26.09.2024
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