Terroranschlag: Wie das Innenministerium versagte – die Chronologie der Fehler mit verheerendem Ausgang
Ein islamistischer Terroranschlag in Wien erschüttert das Land. Zur Trauer drängt sich die Frage: Hätte die Tat verhindert werden können? Fest steht: Der Täter stand zumindest im Visier ausländischer Behörden, die Österreichs Verfassungsschützer mehrmals informierten – über Dschihadisten-Treffen mit dem Attentäter und versuchten Munitionskauf. Auch auf Instagram soll der Täter seine Tat angekündigt haben – doch trotz eindeutiger Hinweise hat das BVT den Täter nicht weiter überwacht. Innenministe
Von Patricia Huber
Der Terroranschlag erschüttert Österreich. Vier Menschen sind gestorben, 22 wurden verletzt. Das Land trauert um die Opfer und mit den Angehörigen. Und eine quälende Frage beschäftigt Österreich seither: Hätte die Tat verhindert werden können? Tragen die Behörden Mitschuld an dem Verbrechen? Innenminister Nehammer wirkt nervös und räumt ein, dass bei den Ermittlungen „offensichtliche und aus unserer Sicht nicht tolerierbare Fehler“ passiert sind. Er setzt eine Untersuchungskommission ein, um die Fehler in seiner Behörde aufzuklären. Rücktritt hat es bislang erst einen gegeben: Der Chef des Verfassungsschutzes in Wien musste gehen. Viele sagen: das falsche Bauernopfer.
Am Tag nach dem Anschlag gingen Innenminister Nehammer und Bundeskanzler Kurz zum Angriff auf die Justiz über: Die Tat hätten verhindert werden können, wäre der Täter nicht vorzeitig entlassen geworden. Doch bald wird klar, dass die Fehler woanders liegen. Die österreichischen Verfassungsschützer (BVT) waren seit Juli informiert, dass der spätere Attentäter Dschihadisten-Treffen mit Deutschen und Schweizern in Wien organisierte, radikale Moscheen besuchte und Munition für eine Kalaschnikow in Bratislava kaufen wollte.
„Auf Basis dessen, was wir bis jetzt wissen, hätte der Attentäter 24 Stunden täglich beobachtet werden müssen“, sagt der Terror-Experte Nicolas Stockhammer. Doch das ist nicht passiert.
Auch die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, erklärt: „Hätte die Justiz diese Informationen (die das Innenministerium hatte, Anm.) gehabt, wäre es möglich gewesen, den Attentäter in U-Haft zu nehmen“. Offensichtlich sind die Verfassungsschützer im Innenministerium wichtigen Hinweisen nicht nachgegangen und haben die Informationen an die Justiz nicht weitergeleitet. Hier eine Chronologie der Versäumnisse, die in der Tragödie endeten:
CHRONOLOGIE DER ABLÄUFE
September 2018: Der spätere Attentäter versucht nach Syrien auszureisen, um sich dort der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Er wird bei der versuchten Ausreise am 15. September in der Türkei festgenommen.
März 2019: Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) informiert die Wiener Behörde für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) darüber, „dass es Hinweise auf eine Tätigkeit von K. F. (der spätere Täter, Anm.) im Zusammenhang mit der Terrororganisation ‚Islamischer Staat‘ gebe“. Daraufhin leitet die MA 35 ein Verfahren zur Entziehung der österreichischen Staatsbürgerschaft ein, um ihn aus Österreich ausweisen zu können. Der Attentäter besaß neben der österreichischen auch die nordmazedonische Staatsbürgerschaft. Doch das Aberkennungsverfahren ging negativ aus – laut Innenminister Nehammer gab es zu wenig Hinweise auf aktive Kampfhandlungen.
„Die MA 35 musste das Entziehungsverfahren daraufhin einstellen“, gibt die Behörde an. Hätte es neue Informationen des LVT gegeben, hätte man „das Verfahren umgehend wiederaufgenommen“.
April 2019: Der spätere Attentäter wird wegen „terroristischer Vereinigung“ nach Paragraf 278b zu 22 Monaten Haft verurteilt. Er kommt in der Türkei in Haft, siebeneinhalb Monate verbringt er in Österreich im Gefängnis.
Dezember 2019: Nach Verbüßung von zwei Drittel seiner Haftstrafe wird der Täter auf Bewährung aus der Strafhaft entlassen – unter strengen Auflagen inklusive Deradikalisierungs-Programm.
Mitte Juli 2020: Das Deradikalisierungs-Programm Derab meldet dem LVT, dass der Attentäter nicht deradikalisiert ist, dass er sich einen Salafisten-Bart wachsen lässt und Muskeln aufbaut.
16.-20. Juli 2020: Dschihadisten aus Deutschland und der Schweiz besuchen den Attentäter in Wien. Der Schweizer und der Deutsche Verfassungsschutz melden das den österreichischen Behörden. Das LVT überwacht den Attentäter und sein Netzwerk in der Zeit – im Auftrag des deutschen Verfassungsschutzes. Nach dem Besuch bricht das BVT die Observation des späteren Täters sofort wieder ab.
21. Juli 2020: Der Attentäter fährt zum Munitionskauf nach Bratislava, doch da überwachte ihn der österreichische Verfassungsschutz bereits nicht mehr. Mit ihm fährt ein 18-jähriger Dschihadist, gegen den zum Zeitpunkt des Attentats eine Anklage vorliegt. Der slowakische Waffenhändler verweigert den beiden jungen Männern den Verkauf von Munition für eine Kalaschnikow, weil sie keinen Waffenschein besitzen. Er meldet den versuchten Kauf den slowakischen Behörden und schickt zwei unscharfe Bilder von den Männern und ihrem Auto-Kennzeichen dazu.
23. Juli 2020: Die slowakische Polizei informiert Europol, die wiederum informieren das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) über den Munitionskauf samt Bild von Auto und Kennzeichen der Täter.
23. Juli bis 23. August 2020: Die Information liegt einen Monat lang beim BVT, ohne dass die Behörde irgendetwas unternimmt.
24. August 2020: Das BVT gibt die Informationen über den Waffenkauf an das LVT Wien weiter.
25. August 2020: Ein kundiger LVT-Beamter identifiziert den späteren Attentäter anhand einer auffälligen Haube auf den Bildern und schickt Infos samt Fotos des Täters in die Slowakei, um die Identität vom Waffenhändler bestätigen zu lassen. Das Auto gehört der Mutter eines amtsbekannten Dschihadisten.
26. August bis 15. Oktober 2020: Die slowakischen Behörden melden sich nicht zurück, das LVT fragt drei Mal nach, ob der Waffenhändler den Mann auf dem Foto bereits identifizieren konnte. Kein österreichischer Beamter machte sich auf den Weg nach Bratislava, um den Waffenhändler zu befragen – die slowakische Stadt ist eine Autostunde von Wien entfernt.
16. Oktober 2020: Die slowakischen Behörden bestätigen dem BVT die Identität des Täters. Jetzt wusste das BVT mit Sicherheit, wer der Munitionskäufer war.
20. Oktober 2020: Das BVT gibt die Bestätigung der beiden Männer an das LVT weiter und nimmt eine Risikobewertung der Lage vor.
16. Oktober bis 2. November 2020: Das Innenministerium gibt trotz Anzeigepflicht und Berichtspflicht an die Staatsanwaltschaft weder die Information weiter, dass ein verurteilter Terrorist illegal Munition in Bratislava kaufen wollte noch, dass er in Wien Dschihadisten aus Deutschland und der Schweiz empfing. Die Justiz erfährt davon erst nach dem Anschlag.
Hätte die Justiz diese Informationen gehabt, „wäre es möglich gewesen, den Attentäter in U-Haft zu nehmen“, erklärte dazu Sabine Matejka, die Präsidentin der Richtervereinigung, am Sonntag in der ORF-Sendung „Im Zentrum“. In weiterer Folge hätte man die Bewährung widerrufen. Der Zweck der bedingten Entlassung ist es schließlich, dass man gezielt beobachten kann, wie sich der Entlassene verhält.
November 2020: Auf Instagram soll der Attentäter kurz vor der Tat mehrere Fotos gepostet habe. Darauf leistet er unter anderem einen Treue-Eid gegenüber dem Anführer der Terrormiliz IS, Abu Ibrahim. Der Verdächtige posierte aber auch mit zwei Waffen auf den Bildern. Laut „Bild“ stimmen die Waffen mit jenen überein, mit denen er am 2. November am Schwedenplatz vier Menschen töten wird. Auch mit der Munition soll er Fotos veröffentlicht haben. Dabei formte er mit Patronen den Schriftzug „Baqiyah“ auf den Boden. Das arabische Wort ist Teil des Satzes „Dawlatul al-Islam baqiyah wa tatamaddad“ (übersetzt „Der Islamische Staat bleibt bestehen und weitet sich aus“).
2. November 2020: Attentat in Wien mit vier Todesopfern und 22 Verletzten.
BESTEHENDE GESETZE HÄTTEN ATTENTAT VERHINDERN KÖNNEN
Wenige Tage nach dem Anschlag tritt die ÖVP die Flucht nach vorne an und fordert schärfere Gesetze, allen voran die Sicherungshaft. Doch ist ein weiterer Eingriff in die Grundrechte notwendig, um Anschläge wie diesen zu verhindern? Nein, sagt der Politikwissenschaftler und Islam-Experte Thomas Schmidinger in der ZIB 2:
„Bei den bestehenden Gesetzen wäre es möglich gewesen, dieses Attentat zu stoppen“. Das Problem waren offensichtliche Kommunikationsfehler innerhalb des BVT und zwischen BVT und Justiz. „Wenn diese nicht stattgefunden hätten, wäre es auch mit der gegebenen Gesetzeslage möglich gewesen, dieses Attentat zu stoppen.“
Seit 1. Juli 2016 gilt das neue Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) mit der Möglichkeit zur erweiterten Gefahrenforschung: Das BVT kann Einzelpersonen oder Gruppierungen observieren, wenn eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht – insbesondere bei Verdacht auf ideologische oder religiös motivierte Gewalt. Dazu braucht es nicht einmal eine richterliche Genehmigung, sondern lediglich die Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten im BMI. Die hätte es bei dieser Aktenlage ohne Zweifel gegeben.
Auch Terror-Experte Stockhammer warnt vor überhasteten Gesetzesänderungen: „Die Terroristen wollen Staaten zu einem übereilten Gegenhandeln zwingen, das ist eines der Ziele der Terroristen. Deshalb dürfen wir jetzt nicht aus der Hüfte schießen.“
VERFASSUNGSSCHUTZ DURCH ÖVP-PARTEIBUCHWIRTSCHAFT UND MACHTKÄMPFE RUINIERT
Frühzeitige Informationen über die Gefährlichkeit des Attentäters gab es genug – auch dank der Hinweise dreier benachbarter Geheimdienste. Doch der österreichische Verfassungsschutz ist nicht viel mehr als eine Ruine, sind sich Sicherheitsexperten einig: Von Anfang an eine Fehlkonstruktion ohne klare Trennung zwischen Polizei- und Geheimdienstarbeit und Postenbesetzungen nicht nach Kompetenz, sondern nach ÖVP-Zugehörigkeit, die seit Jahrzehnten den Innenminister stellt. Diese ÖVP-Übermacht im BVT wollte Herbert Kickl (FPÖ) zerschlagen, als er 2017 das Innenministerium übernahm – und gab damit dem Verfassungsschutz den letzten Rest: Zusätzlich zur ÖVP-Parteibuchwirtschaft wurde das Amt durch einen schwarz-blauen Machtkampf gelähmt.
„Ein Lehrbeispiel dafür, wie parteipolitisch motiviertes Misstrauen und Postenbesetzungen sowie handwerkliche Fehler eine Behörde ruinieren können“, schreibt Anneliese Rohrer in der Presse.
Bereits im April 2019 hatte der Nationale Sicherheitsrat im Parlament Zweifel, ob der Schutz vor extremistischem Terror gut genug funktioniert. Aktuell sind laut Falter-Bericht die Planstellen zur Terrorbekämpfung im BVT zu einem Viertel unbesetzt. Nehammer hätte im letzten Jahr viel Zeit gehabt, den Schaden zu reparieren und das BVT besser aufzustellen. Gerade von einer Partei, die sich in der Öffentlichkeit für ihr strenges Vorgehen gegen den „politischen Islam“ lobt, wäre das zu erwarten gewesen. Doch seit Regierungsantritt ist nicht viel passiert.
OPPOSITION ERHÖHT DRUCK AUF NEHAMMER
Die SPÖ hat für kommende Woche eine Dringliche Anfrage an Innenminister Nehammer im Nationalrat angekündigt. Auch eine Sitzung des Nationalen Sicherheitsrats will sie einberufen. Erst letzte Woche haben FPÖ und SPÖ dem Innenminister im Parlament auf Antrag der FPÖ das Misstrauen ausgesprochen – der Antrag fand keine Mehrheit, der grüne Koalitionspartner macht Nehammer die Mauer. Einzelne Vertreter des kleinen Koalitionspartners fordern Nehammers Rücktritt: Martin Margulies, grüner Gemeinderat und Budgetsprecher der Grünen Wien, schreibt auf Twitter: „Nehammer hat seine Abteilungen nicht im Griff. Ein erkennbarer Terrorangriff wurde nicht verhindert. Vier Menschen starben.“ Auch die Volksanwaltschaft will die Behördenfehler bei den Ermittlungen jetzt untersuchen. SPÖ, FPÖ und Neos fordern eine unabhängige Untersuchung und keine Untersuchungskommission, in der die Untersuchenden von Nehammer selbst bestimmt werden./kontrast.at
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