Überstunden im Home-Office uferten aus
Als Österreich-Repräsentant einer in Deutschland ansässigen Firma konnte sich ein Arbeitnehmer im Home-Office seine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden frei einteilen. Doch sein Aufgabengebiet war so groß, dass er regelmäßig Überstunden leisten musste, die von seinem Gehalt nicht abgedeckt waren. Der Arbeitnehmer führte keine genauen Aufzeichnungen über seine Arbeitszeit. Die Beweisführung war daher schwierig. Trotzdem bekam […]
Als Österreich-Repräsentant einer in Deutschland ansässigen Firma konnte sich ein Arbeitnehmer im Home-Office seine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden frei einteilen.
Doch sein Aufgabengebiet war so groß, dass er regelmäßig Überstunden leisten musste, die von seinem Gehalt nicht abgedeckt waren.
Der Arbeitnehmer führte keine genauen Aufzeichnungen über seine Arbeitszeit. Die Beweisführung war daher schwierig. Trotzdem bekam er 11.000 Euro zugesprochen.
AK Präsidentin Renate Anderl: „Die AK hat hier ein richtungsweisendes Urteil erwirkt, das sowohl ArbeitnehmerInnen als auch Arbeitgebern klarmachen sollte: Notwendige Überstunden müssen auch dann bezahlt werden, wenn sie nicht ausdrücklich angeordnet wurden!“
AK Erfolg: 11.000 Euro erstritten
Der Außendienstmitarbeiter einer Firma für Medizintechnik war für das gesamte Gebiet Österreich, Bayern und Westschweiz mit einer Umsatzverantwortung von zuletzt 9 Millionen US-Dollar verantwortlich für: Key-Account-Management, Verkauf, Beratung, Betreuung bei Forschungsprojekten und klinischen Routinefragestellungen, Vorausschau und Bericht der aktuellen und zu erwartenden Verkaufszahlen, Vortragstätigkeiten, Einschulung der Kundinnen.
Das war in 40 Stunden in der Woche nicht zu schaffen.
Der Arbeitnehmer verlangte immer wieder Geld für seine Überstunden, weil er sich auch nicht wie vereinbart Zeitausgleich nehmen konnte – vergeblich.
Das Arbeits- und Sozialgericht sprach ihm trotz ungenauer Arbeitszeitaufzeichnungen immerhin 11.000 Euro zu.
AK Juristin Karmen Riedl: „Die Überstunden waren zwar nicht direkt angeordnet, aber notwendig aufgrund der Aufgaben, die der Arbeitnehmer zu erfüllen hatte.“
Das Urteil ist richtungsweisend, sagt AK Präsidentin Renate Anderl: „Es kann sich jetzt kein Arbeitgeber mehr damit herausreden, dass sich die MitarbeiterInnen ihre Zeit eh selber einteilen können und selber schuld sind, wenn sie Überstunden leisten müssen, um ihre Arbeit erledigen zu können.“/AK Wien