Wenig Wirkung zeigt das „Hass im Netz“-Paket
Das „Hass im Netz“-Paket hat bisher wenig Wirkung gezeigt. Etwas mehr Anzeigen brachte die Ausweitung von Tatbeständen, aber nicht mehr Anzeigen.
In seinem ersten Jahr hat das Gesetzespaket „Hass im Netz“ nur wenig Wirkung gezeigt. Dies geht aus der Beantwortung einer SPÖ-Anfrage durch Justizministerin Alma Zadic hervor.
Nach „Hass im Netz“-Paket etwas mehr Zunahme bei Anzeigen
Etwas mehr Anzeigen brachte die Ausweitung der Tatbestände im Jahr 2021, aber nicht mehr Anklagen. Bisher kam es in 129 Fällen zu 22 Anklagen, wie es bei einem neuen „Upskirting“ Tatbestand bekannt geworden ist. Das neue Opferschutzangebot wurde weniger genützt als erwartet.
Eine Informationskampagne wird von Justizministerin Zadic angekündigt
Die Möglichkeit, anonyme Täter von Behörden ausforschen zu lassen, machten nur 65 Personen von Gebrauch. Nur 16 Personen nahmen die psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch. Die dafür budgetierten drei Millionen Euro waren nicht möglich. Die Kosten waren nur rund 11.500 Euro. Deshalb wurde eine umfassende Informationskampagne von Zadic angekündet, wie die „Wiener Zeitung“ berichtete.
Auch gegen Hetze der Einzelperson soll das „Hass im Netz“-Paket helfen
Cybermobbing kann, mit der Anfang 2021 in Kraft getretenen Reform, schon beim ersten Posting – und nicht erst bei Wiederholung- geahndet werden. Auch wenn gegen eine Einzelperson gehetzt wird, sei es wegen einer bestimmten Religion, Ethnie oder einer Behinderung, kann es eine Strafe setzen. Bisher gab es nur für Personengruppen diesen Schutz.
Trotz Reform blieb aber die Anzahl der Anklagen, mit 56, gleich wie im Jahr 2020. Ein leichter Anstieg war bei der Verhetzung zu verzeichnen, von 84 auf 92. Für die Staatsanwaltschaft ist jedoch der Arbeitsanfall gestiegen. Vor der Reform waren diese mit zwischen 1.000 und 1.173 Fällen beschäftigt, jetzt jedoch mit insgesamt 1.329 Fällen.|©DerVirgül