Wien-Wahl 2020: Wichtige Fragen und Antworten
Hier finden Sie alle wichtigen Fragen und Antworten rund um die Wien-Wahl 2020.
Was wird gewählt am 11. Oktober?
Antwort: Mit dem weißen Stimmzettel die 100 Abgeordneten zum Landtag, der in Wien gleichzeitig der Gemeinderat ist – und mit dem gelben Stimmzettel die (40 bis 60) Mandatare der 23 Bezirksvertretungen.
Wer darf wählen?
Den Gemeinderat dürfen nur Österreicher mit Hauptwohnsitz in Wien wählen, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden – die Bezirksvertretungen auch Bürger aus anderen EU-Staaten mit Hauptwohnsitz in Wien. Ausgeschlossen sind Personen, denen vom Richter nach einer Verurteilung das Stimmrecht entzogen wurde.
Muss ich wählen gehen?
Nein, Wahlpflicht besteht nicht.
Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?
In der “Amtlichen Wahlinformation”, die alle Wahlberechtigten bekommen – oder im Internet, auf http://wahlen.wien.gv.at unter “Wahllokalsuche”.
Wo kann ich wählen?
Am Wahlsonntag zwischen 7.00 und 17.00 Uhr in einem der 1.494 Wahllokale (rund 850 davon sind barrierefrei) – oder schon jetzt per Briefwahl von überall (auch dem Ausland) aus.
Für jede Stimmabgabe außerhalb des “eigenen” Wahllokals am 11. Oktober ist unbedingt eine Wahlkarte nötig. Wer im Wahllokal wählen will, sollte heuer genau schauen, wo seines ist. Denn wegen der Corona-Pandemie wurden einige (kleine und in Pflegeheimen untergebrachte) Wahllokale geändert.
WÄHLEN IN ZEITEN VON CORONA
Wo kann ich jetzt schon wählen?
Angesichts der Corona-Pandemie setzt Wien heuer besonders auf die Möglichkeit der “Vorwahl” am Magistratischen Bezirksamt bzw. im eigenen Wahlreferat in den Bezirken 2, 4, 6, 8, 9 und 19. Sie können dort gleich bei der Beantragung oder Abholung der Wahlkarte den Stimmzettel ausfüllen und das (zugeklebte und unterschriebene) Kuvert in eine “Abgabesäule” werfen. In allen Amtshäusern muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und der Corona-Abstand eingehalten werden – und es wird empfohlen, einen eigenen Kugelschreiber zu verwenden.
Wie komme ich zu einer Wahlkarte?
Sie müssen sie beim Wahlreferat am Magistratischen Bezirksamt beantragen. Das ist schriftlich (per Post, Fax, E-Mail) oder übers Internet (http://go.apa.at/pPijx9in), aber auch persönlich direkt im Wahlreferat/Bezirksamt möglich. Zeit dafür haben Sie bis 7. Oktober (schriftlich) bzw. 9. Oktober (persönlich oder online bzw. schriftlich, wenn eine bevollmächtigte Person sie abholt). Bei Anträgen nach Dienstag, 6. Oktober, wird nicht garantiert, dass die Wahlkarte rechtzeitig zugestellt werden kann, deshalb wird persönliche Abholung am Magistrat empfohlen.
Ich hab meine Wahlkarte verloren – wo bekomme ich eine neue?
Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten ist gesetzlich verboten – damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann.
Kann ich wählen ohne auf ein Amt oder ins Wahllokal zu gehen?
Ja, und zwar per Briefwahl: Sie können die Wahlkarte schriftlich oder online (nicht telefonisch) beantragen, bekommen sie eingeschrieben zugesandt und können den ausgefüllten Stimmzettel dann per Post an die (aufgedruckte) Bezirkswahlbehörde schicken. Oder Sie bitten eine andere Person, die ausgefüllte Wahlkarte zur Bezirkswahlbehörde zu bringen bzw. am 11. Oktober in einem Wahllokal abzugeben.
Im bin bettlägrig/gehunfähig. Wie kann ich zu Hause/im Krankenhaus/im Pflegeheim wählen?
Ebenfalls mit einer Wahlkarte – die Sie entweder per Post oder Boten der Bezirkswahlbehörde zukommen lassen oder am Wahlsonntag einer “fliegenden Wahlkommission” übergeben. Deren Besuch müssen Sie extra beantragen. Im Krankenhaus/Pflegeheim helfen Ihnen die Mitarbeiter bei den Anträgen. Am Wahlsonntag sind in den großen Einrichtungen eigene Sprengel eingerichtet, wo man in der Wahlzelle “klassisch” wählen kann.
Können auch Corona-Verdachtsfälle oder -Erkrankte mitwählen?
Ja, Sie können ebenfalls den Besuch durch eine mobile Wahlkommission beantragen. In diesem Fall ist sie besonders ausgerüstet – mit FFP2-Masken, Gesichtsvisieren, Einmalkitteln und Handschuhen -, außerdem kommt ein Sanitäter mit.
WÄHLEN AUSSERHALB
Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?
Ja, aber natürlich nur innerhalb Wiens – und mit Wahlkarte.
Ich bin am Wahlsonntag nicht in Wien. Kann ich trotzdem wählen?
Halten Sie sich in einem anderen Bundesland oder im Ausland auf, müssen Sie die Briefwahl nützen.
Achtung: Sie müssen das Kuvert rechtzeitig aufgeben, sodass es spätestens am Wahlsonntag 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde liegt – also im Fall der (portofreien) Postsendung de facto am Freitag.
Sie können die Wahlkarte aber auch durch Boten oder persönlich zur Wahlbehörde bringen (lassen).
WÄHLEN IM WAHLLOKAL
Was wird in den Wahllokalen gegen die Corona-Verbreitung unternommen?
Wahllokale dürfen nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden, der Ein-Meter-Abstand ist zwingend einzuhalten.
Ein eigener Kugelschreiber sollte mitgebracht werden, wer keinen hat, bekommt ein desinfiziertes Schreibgerät. Alle Möbel und Gegenstände werden regelmäßig desinfiziert, die Räume immer wieder gelüftet. Alle für die Abwicklung der Wahl (und Auszählung) eingesetzten Personen können sich kostenlos testen lassen.
Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?
Ja, Sie müssen ihre Identität glaubhaft machen. Für die Feststellung der Identität müssen Sie auch kurz die Maske abnehmen, dafür werden extra Plexiglasschilder aufgestellt. Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese unbedingt mitnehmen.
Wer sind die Leute im Wahllokal?
Der “Chef” im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Gemeinsam mit drei von den Parteien gestellten Beisitzern bildet er die Wahlbehörde – die z.B. entscheidet, ob ein Stimmzettel gültig ist. Außerdem kann jede Partei, die am Stimmzettel steht, zwei Wahlzeugen als beobachtende Vertrauenspersonen nominieren.
Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?
Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter kann Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.
Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?
Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört – und es der Wahlleiter nicht verbietet.
Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und z.B. auf Facebook oder Twitter posten?
Das ist nicht verboten. Denn das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat.
Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.
Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?
Nein, das Wahlrecht ist persönlich auszuüben.
Darf ich gemeinsam mit meinem Mann/meiner Frau in die Wahlkabine gehen?
Nein, abgesehen von der Begleitperson für körper- oder sinnesbehinderte Menschen darf die Wahlzelle nur von einer Person betreten werden.
Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?
Ja, blinde, schwer sehbehinderte und gebrechliche Wähler dürfen sich von einer selbst ausgewählten Person helfen lassen.
Außerdem liegen in allen Wahlzellen Stimmzettel-Schablonen als Ausfüllhilfen auf. Ausdrücklich erlaubt ist, dass Blindenführhunde bis in die Wahlzelle mitgenommen werden dürfen.
Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?
Das ist im Gesetz nicht verboten. Aber der Wahlleiter könnte es verbieten, wenn dadurch z.B. die Ruhe gestört wird. Denn er hat “für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung” zu sorgen.
DER STIMMZETTEL
Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger falten und so (im Kuvert) abgeben?
Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist.
Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.
Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?
Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welche Vorzugsstimmen-Kandidaten Sie gewählt haben.
Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?
Nein, das ist verboten. Wer es dennoch tut, muss mit einer Strafe von 210 Euro rechnen.
Darf ich eine andere Partei auf den Stimmzettel schreiben, die dort nicht aufgedruckt ist?
Prinzipiell ja – aber gewählt haben Sie diese dann nicht. Denn gültig ist nur Ihre Stimme für eine am Stimmzettel aufgedruckte Partei.
Wozu sind die Vorzugsstimmen gut?
Damit können die Wähler mitentscheiden, welche Personen ein Mandat bekommen.
Denn auch von der Partei weiter hinten gereihte Kandidaten können in den Gemeinderat einziehen, wenn sie genügend Vorzugsstimmen bekommen.
In Wien sind die Hürden für die Vorreihung allerdings sehr hoch.
Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?
Insgesamt vier – drei bei der Gemeinderatswahl, nämlich an einen Wahlkreiskandidaten und zwei Kandidaten vom Stadtwahlvorschlag, eine bei der Bezirksvertretungswahl.
In der Wahlzelle liegen die Listen mit den Kandidaten auf – also die Kreis-, Stadt- und Bezirkswahlvorschläge.
Ich möchte Partei A wählen, aber eine Vorzugsstimme einer Person geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?
Nein. Jede Person, der Sie eine Vorzugsstimme geben, muss der gewählten Partei angehören. Ist das nicht der Fall, gilt der Grundsatz: “Kreuz (bei der Partei) schlägt Vorzugsstimme”. Die Partei gilt also als gewählt, die Vorzugsstimme ist ungültig.
Ich hab die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?
Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen – denn es muss ganz eindeutig zu erkennen sein, wen Sie gewählt haben.
Den alten Stimmzettel müssen Sie dann vor der Wahlbehörde zerreißen und “zwecks Wahrung des Wahlgeheimnisses” mit sich nehmen.
NACH DER WAHL
Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?
Nein, bei der Auszählung im Wahllokal dürfen die Wähler nicht zuschauen. Die Gemeindewahlordnung schreibt vor, dass nach Ende der Stimmabgabe das Wahllokal zu schließen ist.
Nur die Mitglieder der Wahlbehörde, deren Hilfskräfte und die Wahlzeugen dürfen drinnenbleiben.
Wann kann man die Wahlergebnisse erfahren?
Alle Wahllokale schließen um 17.00 Uhr. Sobald die Stimmen eines Bezirks ausgezählt sind, wird das Ergebnis veröffentlicht – das ist in der Regel ab ca. 18.30 Uhr der Fall.
Das Gesamtergebnis sollte rund um 20.00 Uhr vorliegen – aber nur jenes der Urnenwahl, noch ohne die Wahlkarten-Stimmen.
Wann steht das endgültige Ergebnis fest?
Heuer vielleicht erst am Dienstag. Die Wahlkarten werden erst ab Montag ausgezählt.
Und wegen der Corona-Pandemie nützen heuer sehr viel mehr Wahlberechtigte als bisher die Möglichkeit der Briefwahl bzw. der “Vorwahl”.
Was ist der Unterschied zwischen “Ergebnis”, “Trend” und “Hochrechnung”?
Das Ergebnis ist die – ausgezählte – Zahl der Stimmen, die die Parteien erreicht haben – und somit auch ihres Stimmenanteils.
Zählt man mehrere Ergebnisse einzelner Bezirke zusammen, kann man im Vergleich mit der vorigen Wahl den “Trend” ablesen.
Der lässt aber – vor allem wenn noch nicht viele Stimmen ausgezählt sind – kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis zu, weil z.B. regionale Unterschiede nicht berücksichtigt sind. Hochrechnungen versuchen genau das – das Endergebnis aus einigen wenigen vorliegenden Ergebnissen mittels komplexer Rechenmodelle vorwegzunehmen.
Was ist die “Fünf-Prozent-Hürde”?
Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent landesweit oder ein Grundmandat in einem der 18 Wahlkreise erobert haben, ziehen in den Landtag bzw. den (in Wien identen) Gemeinderat ein.
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